Ablauf des Strafverfahrens

Vollmacht
Akteneinsicht

Ein Formular der Strafprozessvollmacht können Sie hier bequem herunterladen (Link Strafprozessvollmacht)

Nach Vollmachtserteilung setzen wir uns unverzüglich mit den Ermittlungsbehörden in Verbindung und können Akteneinsicht beantragen.

Da sich Ihre Erinnerung nicht immer mit den Ermittlungsergebnissen deckt wird in der Regel die Akteneinsicht abgewartet, um sich mit dem Vorwurf umfassend vertraut zu machen.

Hier wird dann bereits die individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln sein.