Handy & Co. im Straßenverkehr
Eine Gesetzesänderung In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber im Gesetz ausdrücklich nur Mobiltelefone und Autotelefone benannt, deren Benutzung während der Fahrt verboten war, sofern diese hierzu aufgenommen oder gehalten werden mussten. Andere Geräte, etwa Netbooks, Diktiergeräte o.ä. waren im Gesetz hingegen nicht ausdrücklich erwähnt. Dies …
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