Die Nebenklage
-Wann kann ich als Opfer einer Straftat als Nebenkläger auftreten und welche Rechte habe ich hier?

1. Wann kommt Nebenklage in Betracht?

Die Strafprozessordnung zählt in § 395 StPO diejenigen Delikte auf, bei denen das Opfer einer Straftat neben der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger vor Gericht auftreten darf. Insbesondere wer Opfer von schweren Straftaten, etwa Tötungsdelikten (hier können sich die Angehörigen als Nebenkläger dem Verfahren anschließen), Körperverletzungen oder Sexualstraftaten sind berechtigt, dem Verfahren als Nebenkläger beizuwohnen.

2. Wieso sollte ich eine Nebenklage „erheben“?

Sie sind Opfer einer schweren Straftat. Damit haben Sie ein sog. Genugtuungs- und Restitutionsinteresse, d.h. Sie haben ein ureigenstes Interesse daran, die Bestrafung des Täters selbst mit voranzutreiben.
Im Übrigen bietet Ihnen die Nebenklage eine Kontroll- und Aufklärungsfunktion, d.h. der Gesetzgeber bietet Ihnen als Opfer einer Straftat die Möglichkeit, die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft zu kontrollieren und ggf. voranzutreiben.

3. Wer kann Nebenkläger sein und wann und wie funktioniert das?

Nebenkläger können grundsätzlich sein: der Verletzte, die Angehörigen eines getöteten Opfers, der erfolgreiche Antragsteller eines sog. Klageerzwingungsverfahrens.

Der Anschluss erfolgt durch eine schriftliche Anschlusserklärung und kann in jeder Lage des Verfahrens erfolgen. Die Staatsanwaltschaft und der Täter werden hierzu angehört.

4. Welche Rechte habe ich Nebenkläger?

Der Nebenkläger kann seine Rechte grundsätzlich unabhängig von der Staatsanwaltschaft ausüben.
Er darf der Hauptverhandlung beiwohnen, selbst wenn er später als Zeuge vernommen werden soll. Er darf in Beistand eines Rechtsanwaltes erscheinen und sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
In der Hauptverhandlung darf der Nebenkläger Fragen stellen, Erklärungen abgeben, darf Anordnungen des Gerichtes und Fragen beanstanden, Beweisanträge stellen, Richter oder Sachverständige wegen Befangenheit ablehnen.
Des Weiteren kann der Nebenkläger Rechtsmittel einlegen.

5. Wie kann die Nebenklage finanziert werden?

Wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, das Nebenklageverfahren durchzuführen, können Sie Prozesskostenhilfe für sich in Anspruch nehmen.
Wenn der Täter verurteilt wird, muss dieser grundsätzlich die Kosten der Nebenklage tragen.

6. Was können wir für Sie tun?

Als auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei kennen wir nicht nur die Verteidigung eines Täters sondern auch die andere Seite. Nur wer beide Seiten der Medaille kennt, ist in der Lage, ein Opfer einer Straftat effektiv zu vertreten.
Wenn wir für Sie als Opferbeistand im Rahmen der Nebenklage tätig sind, werden wir Ihre Opferrechte in besonderem Maße schützen und gegebenenfalls bereits im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens innerhalb dieses Prozesses Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend machen.

Sprechen Sie uns gerne und unverbindlich an. Wir werden Ihre Opferrechte mit höchster Kompetenz wahrnehmen.

Zäh Rechtsanwälte
Alexander Wagner
Rechtsanwalt