Lohnt es sich einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten oder tut es jeder Rechtsanwalt?

Oftmals beauftragen Beschuldigte in einem Strafverfahren den Rechtsanwalt, der die Familie schon in anderen Streitigkeiten, etwa einer Scheidung oder einer Mietstreitigkeit vertreten hat.

Ein Fachanwalt für Strafrecht darf gemäß § 2 der Fachanwaltsordnung den entsprechenden Titel erst führen, wenn er besondere theoretische Kenntnisse und zusätzlich besondere praktische Erfahrungen im Strafrecht in einem förmlichen Verfahren nachgewiesen hat.

Damit wird sichergestellt, dass der Fachanwalt im Strafrecht auch wirklich ein Fachmann ist, so wie beispielsweise auch ein Facharzt ein Spezialist in seinem Bereich ist.

Insbesondere muss der Fachanwalt für Strafrecht eine bestimmte und erhebliche Anzahl an strafrechtlichen Fällen bearbeiten, um den Titel führen zu können.
Bei einem derartigen Arbeitsaufwand ist sichergestellt, dass der Fachanwalt umfassende Erfahrung im Zusammenhang mit deutschen Strafgerichten, deren Besetzung und auch deren Schwachstellen hat. Diese Erfahrungen kann er in jeden (auch noch so vermeintlich unbedeutenden Fall) einfließen lassen und somit die für seinen Mandanten besten Ergebnisse erzielen.

Aber auch wenn der Fachanwalt den Titel bereits erworben hat, so muss er jährlich 15 Stunden (oder mehr) Fortbildung nachweisen. Anderenfalls wird ihm der Titel wieder entzogen. Er ist also immer up-to-date im Bereich des Strafrechts.

Damit ist im Ergebnis sichergestellt, dass der Fachanwalt im Strafrecht für Qualitätssicherung steht, was ihm auf seinem Fachgebiet einen deutlichen Vorsprung gegenüber Rechtsanwälten, die diese besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht nachweisen können, oder eben auf einem anderen Fachgebiet nachweisen können, bringt.

Was wir für Sie tun können:

Unsere renommierte und hochgradig auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei besteht aus insgesamt 3 Rechtsanwälten. Herr Rechtsanwalt Sascha Zäh und Frau Rechtsanwältin Antje Steiner führen den Fachanwaltstitel für Strafrecht bereits seit Jahrzehnten. Herr Rechtsanwalt Wagner hat bereits die besonderen theoretischen Kenntnisse zum Führen des Fachanwalts für Strafrecht nachgewiesen und wird in absehbarer Zeit auch die besonderen praktischen Kenntnisse durch Nachweis der erforderlichen Vielzahl an Hauptverhandlungstagen erbringen können.