Alexander Wagner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: +49 (0) 911 23 9599-90
E-Mail: a.wagner@rae-zaeh.de
Alexander Wagner zu Ihren Kontakten hinzufügen:
Download Elektronische Visitenkarte
Erfolgreicher Abschluss des theoretischen Lehrgangs zum Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Rechtsanwalt Wagner hat Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg studiert und das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg absolviert. Seit dem Jahr 2014 ist er für die Kanzlei Zäh Rechtsanwälte tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Wagner liegt im Strafrecht.

Tätigkeitsschwerpunkte:

Strafrecht

Herr Rechtsanwalt Wagner vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Strafrechts gegenüber der Strafverfolgungsbehörden, vom Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Vertretung, egal in welcher Instanz. Ihr persönliches Anliegen behandelt Herr Rechtsanwalt Wagner selbstverständlich mit höchster Diskretion und frei von jeglichen Vorurteilen.
Da ein strafrechtliches Verfahren nicht selten zu gravierenden Einschnitten im persönlichen und beruflichen Bereich eines Beschuldigten führt, ist das primäre Verteidigungsziel von Rechtsanwalt Wagner, eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden und schon im Ermittlungsverfahren eine Verfahrenseinstellung herbeizuführen.

Rechtsanwalt Wagner verteidigt Sie in allen Bereichen des Strafrechts.

Seit dem Jahr 2022 ist Herr Rechtsanwalt Wagner befugt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Wichtig: Kontaktieren Sie Ihren Verteidiger frühzeitig. Machen Sie zuvor keine Angaben bei den Strafverfolgungsbehörden (außer zu Ihren Personalien). Dies ist Ihr gutes Recht. Im Falle einer Durchsuchung oder einer Festnahme zögern Sie keinesfalls unseren kanzleiinternen Strafverteidigernotruf zu wählen.

Verkehrsrecht

Herr Rechtsanwalt Wagner vertritt Sie darüberhinaus in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts.

Dies betrifft zum Einen das Verkehrsunfallrecht, also etwa die Schadensabwicklung mit der Versicherung, die Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen und Vieles mehr.

Zum Anderen vertritt Herr Rechtsanwalt Wagner Sie in allen Bußgeld- und Führerscheinangelegenheiten, also etwa bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen oder Handyverstößen, bei Führerscheinentzug oder der Veranlassung einer MPU.

Natürlich ist Herr Rechtsanwalt Wagner auch Ihr unmittelbarer Ansprechpartner in allen verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten, also z.B. wenn Sie eine Unfallflucht begangen haben, mit Drogen am Steuer erwischt wurden oder durch einen Unfall eine fahrlässige Körperverletzung oder eine fahrlässige Tötung begangen haben.

Herr RA Wagner hat den theoretischen Teil des Fachanwalts für Verkehrsrecht erfolgreich absolviert.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder eine Anhörung erhalten? Zögern Sie nicht, umgehend Herrn Rechtsanwalt Wagner zu kontaktieren. Viele Bußgeldbescheide werden auf der Basis falscher Sachverhalte erlassen. Dies kann für Sie erhebliche Konsequenzen, etwa ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes sollten Sie gegenüber der Behörde keine Angaben machen (außer zu Ihren Personalien), da dies in aller Regel Nachteile nach sich zieht. Über einen Anwalt erhalten Sie zunächst Akteneinsicht, sodass das Ihnen vorgeworfene angebliche Verhalten zunächst überprüft werden kann.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden. Danach wird er mit all seinen Folgen wirksam und Sie können sich nicht mehr dagegen wehren. Kontaktieren Sie daher umgehend nach Erhalt des Bescheids Ihren Verteidiger.

Opferhilfe

Im Opferhilferecht laufen verschiedenste Rechtsgebiete in sich zusammen: Familienrecht, Strafrecht, Sozialrecht und Zivilrecht.
Es ist immer dann relevant, einen Opferanwalt hinzuzuziehen, sobald Sie Opfer einer Straftat wurden.
In besonders gravierenden Fällen haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, am Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger  teilzunehmen.
Auch besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahren gegen den Täter, zivilrechtliche Schmerzensgeldansprüche gegen diesen geltend zu machen.

Sollten Sie Opfer einer Straftat sein, vertritt Herr Rechtsanwalt Wagner Sie in allen Bereichen des Opferrechts, auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsrecht.

Desweiteren vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Wagner kompetent in den Bereichen allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Forderungseinzug- und Inkassorecht, Kaufrecht, Mietrecht und Reiserecht sowie im Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht.