Ablauf des Strafverfahrens
Hauptverfahren
Im Hauptverfahren findet regelmäßig die mündliche Hauptverhandlung statt.
Auch hier heißt es für Sie:
Nicht in Panik verfallen.
Das Gericht hat sich seine Meinung und sein Urteil aus dem Inbegriff der mündlichen Hauptverhandlung zu bilden.
Das bedeutet, dass sämtliche Be- und Entlastungszeugen nochmals persönlich angehört und befragt werden können. Auch hier können und werden viele Abweichungen von dem angeklagten Sachverhalt herausgearbeitet und festgestellt.