Die Rechtsanwaltskanzlei Zäh, insbesondere der Namensgeber und Oberanwalt Sascha Zäh begeistert mich immer wieder mit seinem pragmatischen und klugen Vorgehen. Und anders als andere seiner Kollegen ist er nicht unbedingt immer darauf aus, einer gegnerischen Partei „den Streit zu erklären“. In unserem Fall ging es um einen glasharten Diebstahl einer in einem kostenlosen Pitch entwickelten Wort-Bild-Marke, die sich unser potentieller Kunde kaltlächelnd angeeignet hatte. Diese hat er sich von seiner Hausagentur (peinlich, peinlich Herr L. G. von der Agentur T. aus B.) ausarbeiten lassen. Nach der Prüfung einer Unterlassungserklärung und der Abklärung der Schöpfungshöhe war klar, dass man hier eine Gegenklage aufbauen kann (sozusagen wg. Geschäftsbehinderung). Wir haben es also ZÄHneknirschend sein lassen. Dafür haben wir unter Anleitung von Sascha den Kunden mit einem Voodoo-Zauber belegt. Er wird schon sehen, was er davon hat, wenn die 7 Plagen (u.a. Berliner Bauverwaltung) sein Bauvorhaben überziehen. Die letzte Passage war natürlich ein Spaß… obwohl…?