Betreuungsrecht - ein wachsendes und immer wichtiger werdendes Rechtsgebiet
Im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklung ist das Betreuungsrecht ein wachsendes und immer wichtiger werdendes Rechtsgebiet, welches ein hohes Maß an verantwortungsvoller und individueller Rechtsberatung erfordert.
Die Kanzlei Zäh bietet daher auch betreuungsrechtliche Dienstleistungen an, damit Sie gelassen in die Zukunft blicken können. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeiten wir rechtswirksame Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auf der Basis Ihrer individuellen Bedürfnisse.
Betreuungsverfügung: Wir regeln für Sie , dass Sie – wenn es erforderlich wird – von einer Person Ihres Vertrauens betreut werden.
Vorsorgevollmacht: gemeinsam mit Ihnen legen wir fest, welche Aufgaben eine Person aus Ihrem persönlichen Umfeld im Falle eines Notfalls erledigt. Dadurch wird sichergestellt, dass nach Ihren Wünschen und nicht nach gesetzlichen Standards gehandelt wird.
Patientenverfügung: Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer individuellen patientenverfügung. Darin wird beispielsweise der Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen nach einem Unfall geregelt.
Ihr Ansprechpartner im Betreuungsrecht: RA Zäh, RAin Steiner