Antje Steiner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
E-Mail: a.steiner@rae-zaeh.de
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Rechtsanwältin Steiner betreut in unserer Kanzlei seit 2012 in Ergänzung zu Rechtsanwalt Zäh alle Angelegenheiten des Strafrechts.
Nach dem Abitur 1993 in Bochum studierte sie Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main.
Bereits seit dem Jahr 2001 ist Rechtsanwältin Steiner vornehmlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig, zunächst in einer Strafverteidigerkanzlei in Frankfurt/Main, später in eigener Kanzlei. Die frühzeitige Spezialisierung von Antje Steiner auf das Rechtsgebiet des Strafrechts führte dazu, dass sie seit dem Jahr 2004 befugt ist, die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" zu führen.
Rechtsanwältin Steiner berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Strafrechts.
Tätigkeitsschwerpunkte dabei sind:
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit
- Jugendstrafrecht - Betrugsstraftaten
- Eigentumsdelikte
- Steuerstraftaten
- Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten
- Strafvollstreckungsrecht (z.B. vorzeitige Haftentlassung und Maßnahmen nach § 35 BtMG)
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Steiner ist die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.
Verkehrsstrafrecht:
- Führerscheinentzug und Fahrverbot
- Führerscheinsperre, Sperrfrist
- Fahrlässige Körperverletzung und Fahrlässige Tötung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Straßenverkehrsgefährdung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Alkohol und MPU
- Nötigung
- Fahrerflucht
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht:
- Bußgeldbescheid
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Überladung und Ladungssicherung
- Rotlichtverstoß
- Lenkzeit- und Ruheverstoß
- Telefonieren beim Fahren
- Abstandsverstoß
- Alkohol und Drogen
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Nebenklage-Opfervertretung
Ein Teilgebiet und inzwischen ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwältin Steiner stellt die Übernahme von Nebenklagevertretungen dar. Insbesondere bei Sexualdelikten sowie Kindesmissbrauch arbeitet Rechtsanwältin Steiner mit Opferschutzorganisationen zusammen und steht in einem regelmäßigen Austausch. Wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer einer solchen Straftat geworden sind, berät Sie Rechtsanwältin Steiner über die Möglichkeiten der Erstattung von Strafanzeigen, begleitet Sie zu polizeilichen Vernehmungen und steht von Anfang an an Ihrer Seite.
Das Strafverfahren eröffnet in der Form der Nebenklage einem Verletzten oder Geschädigten die Möglichkeit, selbst aktiv am Prozess teilzunehmen. Dadurch verfügt das Opfer über weitgehende Rechte im Hauptverfahren. Es ist daher sinnvoll, sich als Nebenkläger auf jeden Fall anwaltlich vertreten zu lassen. Gerne berät Sie Rechtsanwältin Steiner in einem ersten Gespräch über Ihre Rechte.
Neben den Schwerpunkten von
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung beschäftigt sich Rechtsanwältin Steiner auch mit allen Fragen zu den aktuellen Entwicklungen im Fahrerlaubnisrecht, Drogenproblematiken und Abstinenzerfordernissen für die MPU.
Auch für die Wiedererlangung Ihres Führerscheins ist Rechtsanwältin Steiner Ihre Ansprechpartnerin:
Sie hilft Ihnen bei allen Fragen, wie man Fahrerlaubnismaßnahmen vermeiden oder kürzen kann und steht Ihnen bei der Wiedererlangung des Führerscheins beratend zur Seite.
Durch jahrelang bewährte Kooperationen mit allen führenden Rechtsschutzversicherungen sind wir mit allen Fragestellungen dieses Rechtsgebietes bestens vertraut und halten uns durch ständige Fortbildungen stets auf dem Stand der neuesten Rechtsprechung.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, gerade in Führerscheinangelegenheiten lassen sich bereits frühzeitig die Weichen stellen!
Straftaten im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen:
Da Frau Rechtsanwältin Steiner aus einer Apothekerfamilie stammt, hat sie zudem eine Affinität zu Straftaten, die mit dem Gesundheitswesen im Zusammenhang stehen.
Dabei stehen die neuen Straftatbestände der §§ 299a StGB und 299b StGB im Vordergrund.
Diese Straftatbestände der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§299a StGB) und Bestechung im Gesundheitswesen (§299bStGB) hat der Gesetzgeber im Jahre 2016 neu eingeführt, um der Korruption im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.
Betreuungsrecht
Im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklung ist das Betreuungsrecht ein wachsendes und immer wichtiger werdendes Rechtsgebiet, welches ein hohes Maß an verantwortungsvoller und individueller Rechtsberatung erfordert. Die Kanzlei Zäh bietet daher auch betreuungsrechtliche Dienstleistungen an, damit Sie gelassen in die Zukunft blicken können. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeiten wir rechtswirksame Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auf der Basis Ihrer individuellen Bedürfnisse.
Betreuungsverfügung:
Wir regeln für Sie, dass Sie – wenn es erforderlich wird – von einer Person Ihres Vertrauens betreut werden.
Vorsorgevollmacht:
gemeinsam mit Ihnen legen wir fest, welche Aufgaben eine Person aus Ihrem persönlichen Umfeld im Falle eines Notfalls erledigt. Dadurch wird sichergestellt, dass nach Ihren Wünschen und nicht nach gesetzlichen Standards gehandelt wird.
Patientenverfügung:
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer individuellen Patientenverfügung. Darin wird beispielsweise der Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen nach einem Unfall geregelt.
Ihre Ansprechpartner im Betreuungsrecht: RA Zäh, RAin Steiner