
- Fachanwältin für Strafrecht seit 2004
- Seit 2012 in freier Mitarbeit bei Zäh Rechtsanwälte tätig
- Spezialisierung auf Verkehrsstrafrecht und Nebenklagevertretung
- Langjährige Erfahrung in Wirtschaftsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht
- Affinität zu Straftaten im Gesundheitswesen (Apothekerfamilie)
Antje Steiner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
(assoziiert)
Rechtsanwältin Antje Steiner betreut als Spezialistin in freier Mitarbeit seit 2012 in Ergänzung zu Rechtsanwalt Zäh alle Angelegenheiten des Strafrechts. Nach dem Abitur 1993 in Bochum studierte sie Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main.
Bereits seit dem Jahr 2001 ist Rechtsanwältin Steiner vornehmlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig, zunächst in einer Strafverteidigerkanzlei in Frankfurt am Main, später in eigener Kanzlei. Die frühzeitige Spezialisierung auf das Rechtsgebiet des Strafrechts führte dazu, dass sie seit dem Jahr 2004 befugt ist, die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ zu führen.
Ein besonderer Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit stellt die Übernahme von Nebenklagevertretungen dar. Insbesondere bei Sexualdelikten sowie Kindesmissbrauch arbeitet Rechtsanwältin Steiner mit Opferschutzorganisationen zusammen und steht in einem regelmäßigen Austausch. Das Strafverfahren eröffnet in der Form der Nebenklage einem Verletzten oder Geschädigten die Möglichkeit, selbst aktiv am Prozess teilzunehmen.
Website: recht-steiner.de
Beratungsschwerpunkte
Umfassende Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts mit besonderer Expertise
Verkehrsstrafrecht
Führerscheinentzug und Fahrverbot, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, MPU-Angelegenheiten. Langjährige Kooperationen mit allen führenden Rechtsschutzversicherungen.
Nebenklagevertretung
Opfervertretung bei Sexualdelikten und Kindesmissbrauch. Zusammenarbeit mit Opferschutzorganisationen. Begleitung zu polizeilichen Vernehmungen und umfassende Beratung über Rechte im Nebenklageverfahren.
Betäubungsmittelstrafrecht
Verteidigung in BtM-Verfahren aller Art. Beratung zu Drogenproblematiken, Abstinenzerfordernissen und Maßnahmen nach § 35 BtMG. Strafvollstreckungsrecht und vorzeitige Haftentlassung.
Gesundheitswesen
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB). Besondere Affinität zu Straftaten im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen durch familiären Apotheker-Hintergrund.
Allgemeines Strafrecht
Betrugsstraftaten, Eigentumsdelikte, Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, Jugendstrafrecht. Umfassende Verteidigung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten vor allen Instanzen.
Betreuungsrecht
Erarbeitung rechtswirksamer Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Betreuungsverfügungen auf Basis individueller Bedürfnisse. Verantwortungsvolle und individuelle Rechtsberatung.
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