Unsere Beratungsschwerpunkte
Wir beraten Sie kompetent in allen Bereichen des Familienrechts
Scheidung & Trennung
Umfassende Begleitung vom ersten Gespräch bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Wir beraten Sie zu allen Aspekten der Trennung und Scheidung, klären über Ihre Rechte und Pflichten auf und vertreten Sie vor dem Familiengericht.
Unterhalt
Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Ob Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt – wir berechnen Ihre Ansprüche exakt und setzen diese konsequent durch.
Sorgerecht & Umgangsrecht
Regelung des Sorge- und Umgangsrechts im Interesse des Kindes.
Wir unterstützen Sie bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts und vertreten Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
Zugewinnausgleich
Ermittlung und Durchsetzung des Zugewinns.
Wir analysieren die Vermögensverhältnisse, berechnen den Zugewinnausgleich und setzen Ihre Ansprüche durch – oder wehren überzogene Forderungen ab.
Ehevertrag & Trennungsvereinbarung
Individuelle Vereinbarungen für Ihre Lebenssituation.
Wir entwerfen Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Ihre Interessen optimal berücksichtigen und rechtssicher sind.
Vermögensauseinandersetzung
Gerechte Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.
Von der Ehewohnung über Immobilien bis zu Unternehmensbeteiligungen – wir sorgen für eine faire Vermögensauseinandersetzung.
Ihre Ansprechpartner im Familienrecht

Sascha Zäh
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Sascha Zäh vereint mit der seltenen Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beide Rechtsgebiete in einer Person. Diese einzigartige Kombination ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung insbesondere in steuerstrafrechtlichen Mandaten. Seit über 30 Jahren ist er erfolgreich als Strafverteidiger tätig und wurde wiederholt als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet.

Dimitri Mack
Rechtsanwalt
Strafrecht & Familienrecht
(assoziiert)
Rechtsanwalt Dimirti Mack steht kurz vor dem Status als Fachanwalt für Familienrecht und hat die theoretische Prüfung bereits erfolgreich bestanden. Nun sammelt er die noch erforderlichen Fälle und begleitet Mandantinnen und Mandanten mit Ruhe, Empathie und klarer Struktur durch Trennung, Sorgerecht und Unterhalt. Sein Ziel ist stets eine faire, tragfähige Lösung – konsequent, menschlich und auf Augenhöhe.
Das Scheidungsverfahren
Von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung
Trennungsjahr
Vor der Scheidung muss in der Regel ein Trennungsjahr eingehalten werden. In dieser Zeit können wichtige Weichen gestellt werden: Regelung des Trennungsunterhalts, vorläufiges Sorge- und Umgangsrecht, Nutzung der Ehewohnung.
Scheidungsantrag
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Wir bereiten den Antrag sorgfältig vor und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Versorgungsausgleich
Im Rahmen der Scheidung wird automatisch der Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen werden. Wir prüfen alle Ansprüche genau.
Folgesachen
Neben der Scheidung sind oft weitere Folgesachen zu regeln: nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung. Diese können im Verbund mit der Scheidung oder separat geklärt werden.
Unterhaltsrechtliche Ansprüche
Kindesunterhalt
Beide Elternteile sind zum Unterhalt der Kinder verpflichtet. Der betreuende Elternteil leistet seinen Beitrag durch Betreuung, der andere durch Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
- Bedarfsberechnung
- Düsseldorfer Tabelle
- Mangelfall
- Titulierung
Trennungsunterhalt
Während der Trennungszeit kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Trennungsunterhalt verlangen. Dieser sichert die gewohnte Lebensführung bis zur Scheidung und muss zeitnah geltend gemacht werden.
- Bedürftigkeit
- Leistungsfähigkeit
- Erwerbsobliegenheit
- Befristung
Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung besteht grundsätzlich Eigenverantwortung. Unterhalt kann aber wegen Kindesbetreuung, Alters, Krankheit, Erwerbslosigkeit oder zur Aufstockung geschuldet sein.
- Betreuungsunterhalt
- Altersunterhalt
- Krankheitsunterhalt
- Aufstockungsunterhalt
Sorge- und Umgangsrecht
Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt
Gemeinsames Sorgerecht
Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht, das auch nach der Trennung bestehen bleibt. Wichtige Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, während der betreuende Elternteil Alltagsentscheidungen allein treffen kann.
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheitsfürsorge
- Schulwahl
- Vermögenssorge
Alleiniges Sorgerecht
Das alleinige Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen übertragen, wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht. Das Gericht prüft dies sehr sorgfältig und hört auch das Kind an.
- Kindeswohlgefährdung
- Kommunikationsunfähigkeit
- Verfahrensbeistand
- Kindesanhörung
Umgangsrecht
Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Das Umgangsrecht kann einvernehmlich oder gerichtlich geregelt werden. Bei Streitigkeiten hilft oft eine Mediation oder Beratung beim Jugendamt.
- Umgangsvereinbarung
- Wechselmodell
- Begleiteter Umgang
- Umgangsausschluss
Vermögensrechtliche Auseinandersetzung
Zugewinnausgleich
Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei der Scheidung der Zugewinn ausgeglichen. Wir ermitteln das Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten und berechnen den Ausgleichsanspruch.
- Ermittlung des Anfangsvermögens
- Feststellung des Endvermögens
- Bewertung von Immobilien und Unternehmen
- Berücksichtigung von Schulden
- Privilegierter Erwerb
Ehewohnung und Hausrat
Die Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung des Hausrats sind oft konfliktbeladen. Wir setzen Ihre Ansprüche durch – sei es auf vorläufige oder endgültige Überlassung der Wohnung oder auf gerechte Hausratsteilung.
- Zuweisung der Ehewohnung
- Härtefallregelung
- Hausratsteilung
- Bewertung von Einrichtungsgegenständen
- Herausgabeansprüche
Unternehmen und Beteiligungen
Gehört zum Vermögen ein Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, ist die Bewertung besonders komplex. Wir arbeiten mit erfahrenen Sachverständigen zusammen und sichern Ihre wirtschaftlichen Interessen.
- Unternehmensbewertung
- Goodwill-Berechnung
- Beteiligungen und Gesellschaftsanteile
- Stille Reserven
- Fortführungsprognose
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten im Familienrecht
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Nach dem Trennungsjahr kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Bei einvernehmlichen Scheidungen ohne Folgesachen dauert das Verfahren meist 4-6 Monate. Bei streitigen Scheidungen oder umfangreichen Folgesachen kann es deutlich länger dauern.
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Einkommen und Vermögen der Ehegatten abhängt. Bei einvernehmlichen Scheidungen können Kosten gespart werden, wenn nur ein Anwalt beauftragt wird. Für einkommensschwache Personen besteht die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Wir beraten Sie ausführlich zu den Kosten.
Muss ich das Trennungsjahr einhalten?
In der Regel ja. Das Gesetz verlangt ein Jahr Trennung, bevor die Ehe geschieden werden kann. Nur in Härtefällen, wenn die Fortsetzung der Ehe unzumutbar ist, kann ausnahmsweise früher geschieden werden. Dies sind jedoch absolute Ausnahmefälle.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Abgezogen wird das hälftige Kindergeld. Wir berechnen den genauen Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren.
Kann ich die Ehewohnung behalten?
Die Zuweisung der Ehewohnung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Eigentumsverhältnisse, Kinderbetreuung, wirtschaftliche Verhältnisse und Härtefälle. Bei gemeinsamen Kindern wird die Wohnung häufig dem betreuenden Elternteil zugewiesen. Wir prüfen Ihre individuellen Erfolgsaussichten.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehegatten alle Folgen der Scheidung einvernehmlich regeln: Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht. Dies spart Zeit und Kosten und vermeidet belastende Gerichtsverfahren.
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