Zäh Rechtsanwälte

Zäh Rechtsanwälte – Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei – Nürnberg

Familienrecht

In schwierigen Zeiten an Ihrer Seite – mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen.

Familienrechtliche Auseinandersetzungen sind oft emotional belastend und erfordern eine einfühlsame, aber konsequente rechtliche Begleitung. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die Ihre Interessen optimal wahren.

Jetzt beraten lassen

Unsere Beratungsschwerpunkte

Wir beraten Sie kompetent in allen Bereichen des Familienrechts

Scheidung & Trennung

Umfassende Begleitung vom ersten Gespräch bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Wir beraten Sie zu allen Aspekten der Trennung und Scheidung, klären über Ihre Rechte und Pflichten auf und vertreten Sie vor dem Familiengericht.

Unterhalt

Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Ob Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt – wir berechnen Ihre Ansprüche exakt und setzen diese konsequent durch.

Sorgerecht & Umgangsrecht

Regelung des Sorge- und Umgangsrechts im Interesse des Kindes.
Wir unterstützen Sie bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts und vertreten Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.

Zugewinnausgleich

Ermittlung und Durchsetzung des Zugewinns.
Wir analysieren die Vermögensverhältnisse, berechnen den Zugewinnausgleich und setzen Ihre Ansprüche durch – oder wehren überzogene Forderungen ab.

Ehevertrag & Trennungsvereinbarung

Individuelle Vereinbarungen für Ihre Lebenssituation.
Wir entwerfen Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Ihre Interessen optimal berücksichtigen und rechtssicher sind.

Vermögensauseinandersetzung

Gerechte Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.
Von der Ehewohnung über Immobilien bis zu Unternehmensbeteiligungen – wir sorgen für eine faire Vermögensauseinandersetzung.

Ihre Ansprechpartner im Familienrecht

Sascha Zäh

Rechtsanwalt Sascha Zäh vereint mit der seltenen Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beide Rechtsgebiete in einer Person. Diese einzigartige Kombination ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung insbesondere in steuerstrafrechtlichen Mandaten. Seit über 30 Jahren ist er erfolgreich als Strafverteidiger tätig und wurde wiederholt als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet.


0911 23 9599-90

s.zaeh@rae-zaeh.de

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Dimitri Mack

Rechtsanwalt Dimirti Mack steht kurz vor dem Status als Fachanwalt für Familienrecht und hat die theoretische Prüfung bereits erfolgreich bestanden. Nun sammelt er die noch erforderlichen Fälle und begleitet Mandantinnen und Mandanten mit Ruhe, Empathie und klarer Struktur durch Trennung, Sorgerecht und Unterhalt. Sein Ziel ist stets eine faire, tragfähige Lösung – konsequent, menschlich und auf Augenhöhe.


0911 23 9599-90

d.mack@rae-zaeh.de

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Das Scheidungsverfahren

Von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung

Trennungsjahr

Vor der Scheidung muss in der Regel ein Trennungsjahr eingehalten werden. In dieser Zeit können wichtige Weichen gestellt werden: Regelung des Trennungsunterhalts, vorläufiges Sorge- und Umgangsrecht, Nutzung der Ehewohnung.

Scheidungsantrag

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Wir bereiten den Antrag sorgfältig vor und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Versorgungsausgleich

Im Rahmen der Scheidung wird automatisch der Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen werden. Wir prüfen alle Ansprüche genau.

Folgesachen

Neben der Scheidung sind oft weitere Folgesachen zu regeln: nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung. Diese können im Verbund mit der Scheidung oder separat geklärt werden.

Unterhaltsrechtliche Ansprüche

Kindesunterhalt

Beide Elternteile sind zum Unterhalt der Kinder verpflichtet. Der betreuende Elternteil leistet seinen Beitrag durch Betreuung, der andere durch Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

  • Bedarfsberechnung
  • Düsseldorfer Tabelle
  • Mangelfall
  • Titulierung

Trennungsunterhalt

Während der Trennungszeit kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Trennungsunterhalt verlangen. Dieser sichert die gewohnte Lebensführung bis zur Scheidung und muss zeitnah geltend gemacht werden.

  • Bedürftigkeit
  • Leistungsfähigkeit
  • Erwerbsobliegenheit
  • Befristung

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung besteht grundsätzlich Eigenverantwortung. Unterhalt kann aber wegen Kindesbetreuung, Alters, Krankheit, Erwerbslosigkeit oder zur Aufstockung geschuldet sein.

  • Betreuungsunterhalt
  • Altersunterhalt
  • Krankheitsunterhalt
  • Aufstockungsunterhalt

Sorge- und Umgangsrecht

Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt

Gemeinsames Sorgerecht

Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht, das auch nach der Trennung bestehen bleibt. Wichtige Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, während der betreuende Elternteil Alltagsentscheidungen allein treffen kann.

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Schulwahl
  • Vermögenssorge

Alleiniges Sorgerecht

Das alleinige Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen übertragen, wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht. Das Gericht prüft dies sehr sorgfältig und hört auch das Kind an.

  • Kindeswohlgefährdung
  • Kommunikationsunfähigkeit
  • Verfahrensbeistand
  • Kindesanhörung

Umgangsrecht

Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Das Umgangsrecht kann einvernehmlich oder gerichtlich geregelt werden. Bei Streitigkeiten hilft oft eine Mediation oder Beratung beim Jugendamt.

  • Umgangsvereinbarung
  • Wechselmodell
  • Begleiteter Umgang
  • Umgangsausschluss

Vermögensrechtliche Auseinandersetzung

Zugewinnausgleich

Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei der Scheidung der Zugewinn ausgeglichen. Wir ermitteln das Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten und berechnen den Ausgleichsanspruch.

  • Ermittlung des Anfangsvermögens
  • Feststellung des Endvermögens
  • Bewertung von Immobilien und Unternehmen
  • Berücksichtigung von Schulden
  • Privilegierter Erwerb

Ehewohnung und Hausrat

Die Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung des Hausrats sind oft konfliktbeladen. Wir setzen Ihre Ansprüche durch – sei es auf vorläufige oder endgültige Überlassung der Wohnung oder auf gerechte Hausratsteilung.

  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Härtefallregelung
  • Hausratsteilung
  • Bewertung von Einrichtungsgegenständen
  • Herausgabeansprüche

Unternehmen und Beteiligungen

Gehört zum Vermögen ein Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, ist die Bewertung besonders komplex. Wir arbeiten mit erfahrenen Sachverständigen zusammen und sichern Ihre wirtschaftlichen Interessen.

  • Unternehmensbewertung
  • Goodwill-Berechnung
  • Beteiligungen und Gesellschaftsanteile
  • Stille Reserven
  • Fortführungsprognose

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten im Familienrecht

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Nach dem Trennungsjahr kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Bei einvernehmlichen Scheidungen ohne Folgesachen dauert das Verfahren meist 4-6 Monate. Bei streitigen Scheidungen oder umfangreichen Folgesachen kann es deutlich länger dauern.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Einkommen und Vermögen der Ehegatten abhängt. Bei einvernehmlichen Scheidungen können Kosten gespart werden, wenn nur ein Anwalt beauftragt wird. Für einkommensschwache Personen besteht die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Wir beraten Sie ausführlich zu den Kosten.

Muss ich das Trennungsjahr einhalten?

In der Regel ja. Das Gesetz verlangt ein Jahr Trennung, bevor die Ehe geschieden werden kann. Nur in Härtefällen, wenn die Fortsetzung der Ehe unzumutbar ist, kann ausnahmsweise früher geschieden werden. Dies sind jedoch absolute Ausnahmefälle.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Abgezogen wird das hälftige Kindergeld. Wir berechnen den genauen Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren.

Kann ich die Ehewohnung behalten?

Die Zuweisung der Ehewohnung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Eigentumsverhältnisse, Kinderbetreuung, wirtschaftliche Verhältnisse und Härtefälle. Bei gemeinsamen Kindern wird die Wohnung häufig dem betreuenden Elternteil zugewiesen. Wir prüfen Ihre individuellen Erfolgsaussichten.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehegatten alle Folgen der Scheidung einvernehmlich regeln: Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht. Dies spart Zeit und Kosten und vermeidet belastende Gerichtsverfahren.

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