Insolvenz 2025: Rekordwerte in Deutschland und was Betroffene jetzt wissen müssen
Das Jahr 2025 hat im Bereich der Unternehmensinsolvenzen traurige Rekorde gebrochen. Laut Creditreform stieg die Zahl der Firmeninsolvenzen auf rund 23.900 Fälle, der höchste Wert seit zehn Jahren. Besonders hart traf es das verarbeitende Gewerbe und den Handel. Gleichzeitig stiegen die Privatinsolvenzen auf rund 76.300 Fälle, den höchsten Stand seit 2016. Steigende Lebenshaltungskosten, Stellenstreichungen und eine wachsende Überschuldung privater Haushalte sind die Hauptursachen. Frühindikatoren deuten darauf hin, dass sich diese Entwicklung im Jahr 2026 fortsetzt.
Was diese Zahlen vor allem zeigen: Insolvenz ist kein Randphänomen mehr, sondern eine Realität, die Selbstständige, Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betrifft. Und dennoch scheuen viele Betroffene den Gang zur Beratung, oft aus Scham oder der Befürchtung, dass damit unwiederbringlich alles verloren ist. Beides ist unbegründet.
Das deutsche Insolvenzrecht ist bewusst so gestaltet, dass es nicht nur der Abwicklung dient, sondern vor allem dem Neustart. Die Restschuldbefreiung, die nach einer Wohlverhaltensphase von in der Regel drei Jahren eintritt, gibt Privatpersonen die Möglichkeit, schuldenfrei in ein neues Leben zu starten. Für Unternehmen bietet das Eigenverwaltungsverfahren die Chance, unter anwaltlicher Begleitung die Kontrolle zu behalten und aktiv an der Sanierung mitzuwirken. 2024 wurden laut Statistischem Bundesamt 470 solcher Verfahren genehmigt, so viele wie nie zuvor.
Nicht jede Überschuldungssituation muss überhaupt in einem förmlichen Insolvenzverfahren enden. In manchen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern möglich, schneller, günstiger und diskreter als jedes Gerichtsverfahren. Ob dieser Weg realistisch ist, hängt von der konkreten Situation ab und lässt sich nur nach einer sorgfältigen Analyse beurteilen.
Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt. Wer zu lange wartet, verliert Optionen. Für Unternehmen besteht zudem eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht, die bei Zahlungsunfähigkeit binnen sechs Wochen greift. Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert eine persönliche straf- und zivilrechtliche Haftung. Außerdem können Zahlungen, die kurz vor der Insolvenz an nahestehende Personen geleistet wurden, später vom Insolvenzverwalter angefochten und zurückgefordert werden.
Was wir für Sie tun können:
Zäh Rechtsanwälte begleitet Privatpersonen und Unternehmer diskret und rechtssicher durch alle Phasen der Insolvenz, von der ersten vertraulichen Bestandsaufnahme über außergerichtliche Verhandlungen mit Gläubigern bis zur vollständigen Abwicklung oder Sanierung. Unser Ziel ist nicht das Verfahren, sondern Ihr Neustart.