Nutzung einer Navi-Fernbedienung am Steuer
Die Nutzung einer Fernbedienung während der Fahrt, um ein Navi zu bedienen, kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Bußgeld belegt werden, wenn sie hierzu aus einer vorgesehenen Halterung entnommen wird.
Dies erfüllt den Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 23 Ans. 1a StVO, da es sich bei dem Gerät um ein solches handelt, das der Information oder Organisation dient. Das Gerät steuert nämlich das zum Endgerät gelangende Signal mittels elektronischer Schaltungen unter Nutzung einer eigenen Stromversorgung.
– OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2020, III-1 RBs27/20-