Vergütung

Wie berechnet ein Rechtsanwalt seine Vergütung?

Rechtsanwälte leben davon, einen Rechtsrat gegen Vergütung einzutauschen, dennoch ist eine pauschale Beantwortung der Frage nicht möglich. Die Vergütung berechnet sich nach der Dauer der Einarbeitung, der Erfassung des Sachverhaltes, die tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten sowie über die Intensität der Ausbildung und Notwendigkeit der ständigen Fortbildung in Spezialgebieten ( z.B. durch den Erwerb von Fachanwaltstiteln).

• Erstberatung
für eine Erstberatung fallen für eine Privatperson nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) je nach Umfang und Komplexität des Falles maximal 190 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer an.

Bei der Einarbeitung in den Sachverhalt beim Erstgespräch schätzen wir in der Regel Umfang und Schwierigkeit des künftigen Mandats ein und teilen Ihnen im Anschluss mit, inwieweit eine Abrechnung nach dem RVG oder auf Honorarbasis unserer Meinung nach für beide Seiten sinnvoll ist.

• RVG oder Honorarvereinbarung in der weiteren Fallbearbeitung?

• RVG

die Grundlage für die Honorarabrechnungen bildet zunächst das bereits genannte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hiervon kann außergerichtlich durch individuelle Honorarvereinbarungen abgewichen werden, in gerichtlichen Verfahren handelt es sich immer um zwingende Mindestgebühren, die sich nach dem Streitwert richten.

• Honorarvereinbarung

eine Honorarvereinbarung enthält für beide Seiten den Vorteil einer transparenten Abrechnung, die für uns Anwälte auch die Schwere und Besonderheiten des einzelnen Rechtsfalls abdeckt.

• Rechtsschutzversicherung

für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen, bereits vor dem ersten Beratungstermin eine Deckungsanfrage zu stellen. Denn nicht jeder Sachverhalt wird von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

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