Nutzung einer Navi-Fernbedienung am Steuer
Die Nutzung einer Fernbedienung während der Fahrt, um ein Navi zu bedienen, kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Bußgeld belegt werden, wenn sie hierzu aus einer vorgesehenen Halterung entnommen wird.Dies erfüllt den Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 23 Ans. 1a StVO, da es sich bei dem Gerät …
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