Zäh Rechtsanwälte

Zäh Rechtsanwälte – Rechtsanwalt für Strafrecht – Nürnberg

Erbrecht / Unternehmensnachfolge

Schenkung, Erbrecht und Unternehmensnachfolge – Ihre Zukunft sicher gestalten.

Rechtsanwalt Zäh berät Sie in allen Fragen rund ums Schenken und Vererben. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen als Erbe genauso wie als Pflichtteilsberechtigter. Mit fundierter Expertise im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sowie als Fachanwalt für Steuerrecht entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuelle Situation.

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Erbschaft und Schenkung – Ein komplexes Rechtsgebiet

Maßgeschneiderte Lösungen für nahezu jede Konstellation

Aufgrund einer älter werdenden Bevölkerung rückt das einstmals ruhige Rechtsgebiet des Erbrechts zusehends in den Fokus der Gesellschaft. Am deutlichsten zeigt sich das anhand einer Fülle an Neuerungen in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung. Hier begegnen uns in der täglichen Praxis eine Vielzahl von Änderungen im Erbschaftssteuerrecht oder neue Bewertungsansätze von Immobilienvermögen.

Zudem führt eine alternde Gesellschaft zu einem erhöhten Beratungsbedarf in punkto Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie Patientenverfügung. Weitere Beratungsschwerpunkte von Zäh Rechtsanwälte sind frühzeitige Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, steueroptimierte Schenkungen und der Dauerbrenner geplante Unternehmensnachfolge.

Testierfähigkeit

Der Erblasser kann nach Belieben über sein Vermögen verfügen – im Wege einer testamentarischen oder erbvertraglichen Lösung. Wir gestalten rechtswirksame Testamente, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt sind.

Pflichtteilsrecht

Die Testierfreiheit findet ihre Grenze im Pflichtteilsrecht. Wir beraten Sie sowohl bei der Gestaltung von Testamenten unter Berücksichtigung des Pflichtteils als auch bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Gesetzliche Erbfolge

Liegt ein unwirksames Testament oder gar kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wir prüfen die Rechtslage und beraten Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Ihre Ansprechpartner im Familienrecht

Sascha Zäh

Rechtsanwalt Sascha Zäh vereint mit der seltenen Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beide Rechtsgebiete in einer Person. Diese einzigartige Kombination ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung insbesondere in steuerstrafrechtlichen Mandaten. Seit über 30 Jahren ist er erfolgreich als Strafverteidiger tätig und wurde wiederholt als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet.


0911 23 9599-90

s.zaeh@rae-zaeh.de

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Antje Steiner

Rechtsanwältin Antje Steiner ist seit vielen Jahren als Strafverteidigerin tätig und verfügt über besondere Expertise im Wirtschaftsstrafrecht. Sie vertritt Mandanten in komplexen Strafverfahren vor allen Instanzen und legt dabei besonderen Wert auf eine strategisch durchdachte und pragmatische Vorgehensweise. Ihre assoziierte Tätigkeit in unserer Kanzlei ermöglicht eine flexible und umfassende Mandatsbetreuung.


0911 23 9599-90

a.steiner@rae-zaeh.de

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Beratung vor Eintritt des Erbfalls

Vorausschauende Planung für Ihr Vermögen

Schenkungsrecht

Vorweggenommene Erbfolge steueroptimiert gestalten.
Nutzen Sie steuerliche Freibeträge, die alle 10 Jahre erneut zur Verfügung stehen. Wir beraten Sie zur gezielten Übertragung von Immobilien oder Firmenanteilen und vermeiden Zersplitterung im Erbfall.

  • Steuerliche Freibeträge nutzen
  • Gezielte Vermögensübertragung
  • Streitvermeidung
  • Altersversorgung sichern

Testament & Ehegattentestament

Individuell abgestimmte testamentarische Lösungen.
Vom einfachen Testament über das Ehegattentestament bis zu erbvertraglichen Lösungen mit Vor- und Nacherben. Wir gestalten Ihr Testament rechtssicher und berücksichtigen Ihr gesamtes Umfeld.

  • Einzeltestament
  • Ehegattentestament
  • Erbvertrag
  • Vor- und Nacherbschaft

Testamentsvollstreckung

Nachlassverwaltung durch neutrale Treuhänder.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfiehlt sich ein Testamentsvollstrecker. Besonders ratsam bei minderjährigen Erben, behinderten Kindern oder wenn ein Unternehmen hinterlassen wird.

  • Dauervollstreckung
  • Verwaltungsvollstreckung
  • Minderjährigenschutz
  • Unternehmenssicherung

Unser Rat: Erstellen Sie stets eine aktuelle Vermögensübersicht, damit Sie Ihre Entscheidung selbst regelmäßig hinterfragen können. In jeder Lebenssituation oder Familiensituation sollten Sie sich Gedanken machen, ob die testamentarisch getroffenen Regelungen noch aktuell sind.

Die einfache Frage: Wer soll Was von Wem Wann Wie erhalten?

Unternehmensnachfolge

Steueroptimierte Regelung der Firmennachfolge

Durch die jahrelange Begleitung von Unternehmensmandanten ist im Laufe der letzten Jahre auch die Regelung der Unternehmensnachfolge unter schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Gesichtspunkten in den Fokus von Zäh Rechtsanwälte gerückt.

Gerade nach der Diskussion der vergangenen Jahre bezüglich der Änderung des Erbschaftssteuergesetzes: Speziell bei großen Vermögen fordert das Finanzamt bei Erbschaften vehement seinen Anteil ein.

Als Fachanwalt für Steuerrecht verfügt Rechtsanwalt Zäh über fundiertes Wissen und langjährige Expertise in der steueroptimalen Gestaltung von Unternehmensnachfolgen.

Nachfolgeplanung

Strategische Planung der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung steuerlicher, rechtlicher und familiärer Aspekte. Wir entwickeln Konzepte für einen reibungslosen Übergang.

Steueroptimierung

Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten zur Minimierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wir analysieren Ihre Situation und finden die steuerlich günstigste Lösung.

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung

Anpassung der Gesellschaftsverträge und Satzungen für die Nachfolge. Wir sorgen für rechtssichere Strukturen, die Ihre Nachfolgewünsche umsetzen und das Unternehmen schützen.

Nach dem Erbfall

Kompetente Begleitung in der Nachlassabwicklung

Ausschlagung oder Annahme

Prüfung und Beratung zur Erbschaftsannahme.
Wir beraten Sie umfassend zu den Folgen einer Erbschaftsannahme oder -ausschlagung und prüfen die Haftungsrisiken für Nachlassverbindlichkeiten.

Haftungsbegrenzung

Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz.
Wir prüfen, inwieweit zur Haftungsbegrenzung eine Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz sinnvoll ist und begleiten Sie durch das Verfahren.

Erbscheinserteilung

Begleitung bei Erbscheinsverfahren.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Erbscheins und vertreten Ihre Interessen im Erteilungsverfahren beim Nachlassgericht.

Kontrolle der Testamentsvollstreckung

Überwachung eingesetzter Testamentsvollstrecker.
Wir kontrollieren die ordnungsgemäße Arbeit des Testamentsvollstreckers und setzen Ihre Rechte als Erbe durch.

Pflichtteilsansprüche

Geltendmachung Ihrer Pflichtteilsansprüche.
Sie sind nicht im Testament genannt? Wir beraten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Erben.

Erbauseinandersetzung

Vermittlung und Vertretung bei Erbengemeinschaften.
Wir begleiten Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und suchen außergerichtliche Lösungen oder vertreten Sie gerichtlich.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Selbstbestimmung für den Ernstfall sichern

Vorsorgevollmacht

Bestimmen Sie selbst, wer im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen für Sie treffen darf. Wir gestalten rechtssichere Vorsorgevollmachten, die Ihren Willen umfassend schützen.

Patientenverfügung

Legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Aspekten und formulieren Ihre Wünsche rechtswirksam.

Betreuungsverfügung

Bestimmen Sie vorsorglich eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer, falls eine gerichtliche Betreuung erforderlich wird. Wir gestalten Ihre Betreuungsverfügung nach Ihren Wünschen.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten zum Erbrecht

Wann sollte ich ein Testament erstellen?

Ein Testament ist immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht. Dies ist besonders wichtig bei Ehepartnern ohne Trauschein, Patchwork-Familien, bei gewünschter Bevorzugung einzelner Kinder oder wenn Sie gemeinnützige Organisationen bedenken möchten. Auch zur Steueroptimierung kann ein Testament wichtig sein.

Welche steuerlichen Freibeträge gelten bei Erbschaft und Schenkung?

Die Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad: Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 €, Enkel von 200.000 € und alle anderen Personen von 20.000 €. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden, was eine steueroptimierte vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen ermöglicht.

Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht den nächsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder, bei kinderlosen Erblassern auch Eltern) zu, auch wenn sie enterbt wurden. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

Warum ist eine Unternehmensnachfolge so komplex?

Bei der Unternehmensnachfolge müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden: steuerrechtliche Optimierung, gesellschaftsrechtliche Gestaltung, Familieninteressen, Unternehmenssicherung und oft auch die Versorgung des Übergebers. Zudem gibt es spezielle steuerliche Vergünstigungen für Betriebsvermögen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Eine frühzeitige und umfassende Planung ist daher unerlässlich.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Ein Testament kann jederzeit einseitig widerrufen oder geändert werden. Ein Erbvertrag hingegen bindet beide Vertragsparteien und kann grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Erbverträge sind besonders bei Unternehmensnachfolgen sinnvoll, um Rechtssicherheit zu schaffen. Sie müssen notariell beurkundet werden.

Wann sollte ich eine Erbschaft ausschlagen?

Eine Erbschaft sollten Sie ausschlagen, wenn die Nachlassverbindlichkeiten das Vermögen übersteigen (überschuldeter Nachlass). Die Ausschlagungsfrist beträgt nur 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Wir prüfen für Sie schnellstmöglich die Vermögensverhältnisse und beraten Sie zur richtigen Entscheidung. Nach Ablauf der Frist ist die Ausschlagung nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Brauche ich einen Erbschein?

Ein Erbschein ist der amtliche Nachweis der Erbenstellung. Er ist nicht immer erforderlich: Bei Immobilien reicht oft ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Banken akzeptieren teilweise auch andere Nachweise. Wir prüfen, ob ein Erbschein in Ihrem Fall notwendig ist und begleiten Sie bei der Beantragung.

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Wir sind für Sie da – persönlich, kompetent und vertraulich

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Zäh Rechtsanwälte

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