Erbschaft und Schenkung – Ein komplexes Rechtsgebiet
Maßgeschneiderte Lösungen für nahezu jede Konstellation
Aufgrund einer älter werdenden Bevölkerung rückt das einstmals ruhige Rechtsgebiet des Erbrechts zusehends in den Fokus der Gesellschaft. Am deutlichsten zeigt sich das anhand einer Fülle an Neuerungen in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung. Hier begegnen uns in der täglichen Praxis eine Vielzahl von Änderungen im Erbschaftssteuerrecht oder neue Bewertungsansätze von Immobilienvermögen.
Zudem führt eine alternde Gesellschaft zu einem erhöhten Beratungsbedarf in punkto Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie Patientenverfügung. Weitere Beratungsschwerpunkte von Zäh Rechtsanwälte sind frühzeitige Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, steueroptimierte Schenkungen und der Dauerbrenner geplante Unternehmensnachfolge.
Testierfähigkeit
Der Erblasser kann nach Belieben über sein Vermögen verfügen – im Wege einer testamentarischen oder erbvertraglichen Lösung. Wir gestalten rechtswirksame Testamente, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt sind.
Pflichtteilsrecht
Die Testierfreiheit findet ihre Grenze im Pflichtteilsrecht. Wir beraten Sie sowohl bei der Gestaltung von Testamenten unter Berücksichtigung des Pflichtteils als auch bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
Gesetzliche Erbfolge
Liegt ein unwirksames Testament oder gar kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wir prüfen die Rechtslage und beraten Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
Ihre Ansprechpartner im Familienrecht

Sascha Zäh
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Sascha Zäh vereint mit der seltenen Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beide Rechtsgebiete in einer Person. Diese einzigartige Kombination ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung insbesondere in steuerstrafrechtlichen Mandaten. Seit über 30 Jahren ist er erfolgreich als Strafverteidiger tätig und wurde wiederholt als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet.

Antje Steiner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
(assoziiert)
Rechtsanwältin Antje Steiner ist seit vielen Jahren als Strafverteidigerin tätig und verfügt über besondere Expertise im Wirtschaftsstrafrecht. Sie vertritt Mandanten in komplexen Strafverfahren vor allen Instanzen und legt dabei besonderen Wert auf eine strategisch durchdachte und pragmatische Vorgehensweise. Ihre assoziierte Tätigkeit in unserer Kanzlei ermöglicht eine flexible und umfassende Mandatsbetreuung.
Beratung vor Eintritt des Erbfalls
Vorausschauende Planung für Ihr Vermögen
Schenkungsrecht
Vorweggenommene Erbfolge steueroptimiert gestalten.
Nutzen Sie steuerliche Freibeträge, die alle 10 Jahre erneut zur Verfügung stehen. Wir beraten Sie zur gezielten Übertragung von Immobilien oder Firmenanteilen und vermeiden Zersplitterung im Erbfall.
- Steuerliche Freibeträge nutzen
- Gezielte Vermögensübertragung
- Streitvermeidung
- Altersversorgung sichern
Testament & Ehegattentestament
Individuell abgestimmte testamentarische Lösungen.
Vom einfachen Testament über das Ehegattentestament bis zu erbvertraglichen Lösungen mit Vor- und Nacherben. Wir gestalten Ihr Testament rechtssicher und berücksichtigen Ihr gesamtes Umfeld.
- Einzeltestament
- Ehegattentestament
- Erbvertrag
- Vor- und Nacherbschaft
Testamentsvollstreckung
Nachlassverwaltung durch neutrale Treuhänder.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfiehlt sich ein Testamentsvollstrecker. Besonders ratsam bei minderjährigen Erben, behinderten Kindern oder wenn ein Unternehmen hinterlassen wird.
- Dauervollstreckung
- Verwaltungsvollstreckung
- Minderjährigenschutz
- Unternehmenssicherung
Unser Rat: Erstellen Sie stets eine aktuelle Vermögensübersicht, damit Sie Ihre Entscheidung selbst regelmäßig hinterfragen können. In jeder Lebenssituation oder Familiensituation sollten Sie sich Gedanken machen, ob die testamentarisch getroffenen Regelungen noch aktuell sind.
Die einfache Frage: Wer soll Was von Wem Wann Wie erhalten?
Unternehmensnachfolge
Steueroptimierte Regelung der Firmennachfolge
Durch die jahrelange Begleitung von Unternehmensmandanten ist im Laufe der letzten Jahre auch die Regelung der Unternehmensnachfolge unter schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Gesichtspunkten in den Fokus von Zäh Rechtsanwälte gerückt.
Gerade nach der Diskussion der vergangenen Jahre bezüglich der Änderung des Erbschaftssteuergesetzes: Speziell bei großen Vermögen fordert das Finanzamt bei Erbschaften vehement seinen Anteil ein.
Als Fachanwalt für Steuerrecht verfügt Rechtsanwalt Zäh über fundiertes Wissen und langjährige Expertise in der steueroptimalen Gestaltung von Unternehmensnachfolgen.
Nachfolgeplanung
Strategische Planung der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung steuerlicher, rechtlicher und familiärer Aspekte. Wir entwickeln Konzepte für einen reibungslosen Übergang.
Steueroptimierung
Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten zur Minimierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wir analysieren Ihre Situation und finden die steuerlich günstigste Lösung.
Gesellschaftsrechtliche Gestaltung
Anpassung der Gesellschaftsverträge und Satzungen für die Nachfolge. Wir sorgen für rechtssichere Strukturen, die Ihre Nachfolgewünsche umsetzen und das Unternehmen schützen.
Nach dem Erbfall
Kompetente Begleitung in der Nachlassabwicklung
Ausschlagung oder Annahme
Prüfung und Beratung zur Erbschaftsannahme.
Wir beraten Sie umfassend zu den Folgen einer Erbschaftsannahme oder -ausschlagung und prüfen die Haftungsrisiken für Nachlassverbindlichkeiten.
Haftungsbegrenzung
Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz.
Wir prüfen, inwieweit zur Haftungsbegrenzung eine Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz sinnvoll ist und begleiten Sie durch das Verfahren.
Erbscheinserteilung
Begleitung bei Erbscheinsverfahren.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Erbscheins und vertreten Ihre Interessen im Erteilungsverfahren beim Nachlassgericht.
Kontrolle der Testamentsvollstreckung
Überwachung eingesetzter Testamentsvollstrecker.
Wir kontrollieren die ordnungsgemäße Arbeit des Testamentsvollstreckers und setzen Ihre Rechte als Erbe durch.
Pflichtteilsansprüche
Geltendmachung Ihrer Pflichtteilsansprüche.
Sie sind nicht im Testament genannt? Wir beraten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Erben.
Erbauseinandersetzung
Vermittlung und Vertretung bei Erbengemeinschaften.
Wir begleiten Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und suchen außergerichtliche Lösungen oder vertreten Sie gerichtlich.
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Selbstbestimmung für den Ernstfall sichern
Vorsorgevollmacht
Bestimmen Sie selbst, wer im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen für Sie treffen darf. Wir gestalten rechtssichere Vorsorgevollmachten, die Ihren Willen umfassend schützen.
Patientenverfügung
Legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Aspekten und formulieren Ihre Wünsche rechtswirksam.
Betreuungsverfügung
Bestimmen Sie vorsorglich eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer, falls eine gerichtliche Betreuung erforderlich wird. Wir gestalten Ihre Betreuungsverfügung nach Ihren Wünschen.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten zum Erbrecht
Wann sollte ich ein Testament erstellen?
Ein Testament ist immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht. Dies ist besonders wichtig bei Ehepartnern ohne Trauschein, Patchwork-Familien, bei gewünschter Bevorzugung einzelner Kinder oder wenn Sie gemeinnützige Organisationen bedenken möchten. Auch zur Steueroptimierung kann ein Testament wichtig sein.
Welche steuerlichen Freibeträge gelten bei Erbschaft und Schenkung?
Die Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad: Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 €, Enkel von 200.000 € und alle anderen Personen von 20.000 €. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden, was eine steueroptimierte vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen ermöglicht.
Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht den nächsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder, bei kinderlosen Erblassern auch Eltern) zu, auch wenn sie enterbt wurden. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Warum ist eine Unternehmensnachfolge so komplex?
Bei der Unternehmensnachfolge müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden: steuerrechtliche Optimierung, gesellschaftsrechtliche Gestaltung, Familieninteressen, Unternehmenssicherung und oft auch die Versorgung des Übergebers. Zudem gibt es spezielle steuerliche Vergünstigungen für Betriebsvermögen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Eine frühzeitige und umfassende Planung ist daher unerlässlich.
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Ein Testament kann jederzeit einseitig widerrufen oder geändert werden. Ein Erbvertrag hingegen bindet beide Vertragsparteien und kann grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Erbverträge sind besonders bei Unternehmensnachfolgen sinnvoll, um Rechtssicherheit zu schaffen. Sie müssen notariell beurkundet werden.
Wann sollte ich eine Erbschaft ausschlagen?
Eine Erbschaft sollten Sie ausschlagen, wenn die Nachlassverbindlichkeiten das Vermögen übersteigen (überschuldeter Nachlass). Die Ausschlagungsfrist beträgt nur 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Wir prüfen für Sie schnellstmöglich die Vermögensverhältnisse und beraten Sie zur richtigen Entscheidung. Nach Ablauf der Frist ist die Ausschlagung nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Brauche ich einen Erbschein?
Ein Erbschein ist der amtliche Nachweis der Erbenstellung. Er ist nicht immer erforderlich: Bei Immobilien reicht oft ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Banken akzeptieren teilweise auch andere Nachweise. Wir prüfen, ob ein Erbschein in Ihrem Fall notwendig ist und begleiten Sie bei der Beantragung.
Kontaktieren Sie uns
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