„Ihre Ansprüche – professionell durchgesetzt“
Offene Forderungen – etwa unbezahlte Rechnungen, ausstehende Mieten oder rückständige Darlehen – können für Unternehmen wie Privatpersonen eine erhebliche Belastung darstellen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten rechtlichen Prozess.
Unsere Leistungen
Umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen
Forderungsmanagement (außergerichtlich)
Prüfung und gezielte außergerichtliche Maßnahmen.
Wir prüfen Ihre Ansprüche und leiten gezielte außergerichtliche Maßnahmen ein. Dazu gehören unter anderem rechtssichere Zahlungsaufforderungen sowie Verhandlungen mit dem Schuldner.
Gerichtliche Schritte
Konsequente gerichtliche Durchsetzung.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, setzen wir Ihre Forderung konsequent gerichtlich durch – durch Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid oder Zahlungsklage.
Zwangsvollstreckung
Effektive Durchsetzung mit vollstreckbarem Titel.
Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, setzen wir Ihre Ansprüche effektiv durch – je nach Fall etwa durch Pfändungen, Kontopfändungen, Beauftragung des Gerichtsvollziehers oder Zwangsversteigerungen.
Vorteile außergerichtlicher Maßnahmen
Schneller & kostengünstiger
Außergerichtliche Maßnahmen sind in der Regel schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Sie sparen Zeit und vermeiden hohe Gerichts- und Anwaltskosten.
Chance auf freiwillige Zahlung
Eine professionelle Zahlungsaufforderung erhöht die Chance auf freiwillige Zahlung erheblich. Viele Schuldner reagieren auf anwaltliche Mahnungen.
Weniger bürokratisch & konfliktarm
Außergerichtliche Einigungen sind häufig weniger bürokratisch und konfliktarm. Sie können Geschäftsbeziehungen erhalten und vermeiden langwierige Gerichtsverfahren.
Ihre Ansprechpartner in der Insolvenzberatung

Sascha Zäh
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Sascha Zäh vereint mit der seltenen Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beide Rechtsgebiete in einer Person. Diese einzigartige Kombination ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung insbesondere in steuerstrafrechtlichen Mandaten. Seit über 30 Jahren ist er erfolgreich als Strafverteidiger tätig und wurde wiederholt als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet.

Larissa Cetin
Rechtsanwaltsgehilfin
Frau Cetin ist als Rechtsanwaltsgehilfin eine zentrale Stütze unseres Empfangs und Sekretariats. Sie führt Akten sauber, überwacht Fristen, erstellt u.a. Schreiben und kommuniziert zuverlässig mit Gerichten und Behörden. Sie leitet die Abteilung Forderungen & Zwangsvollstreckungen und hält die Abläufe dort strukturiert nach. In Verbindung mit Rechtsanwalt Zäh unterstützt sie Mandanten bei Insolvenzanträgen, bereitet Unterlagen vor und klärt Rückfragen. Mit Deutsch und Bosnisch erleichtert sie Gespräche, auch am Telefon und schafft von Beginn an Vertrauen.
Gerichtliche Schritte im Detail
Wenn außergerichtliche Einigungen nicht möglich sind
Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid
Das Mahnverfahren ermöglicht die schnelle, formale Geltendmachung von Geldforderungen ohne sofortige Klage. Ein Vollstreckungsbescheid ist die Fortsetzung des Mahnverfahrens, wenn keine Zahlung erfolgt – und schafft die Grundlage für die Zwangsvollstreckung. Nur bei Widerspruch oder Einspruch wird ein Klageverfahren erforderlich.
- Mahnbescheid
- Vollstreckungsbescheid
- Schnelles Verfahren
- Geringe Kosten
Zahlungsklage
Wir führen Zahlungsklagen, wenn ein Mahnverfahren nicht geeignet ist oder der Schuldner widerspricht. Die Zahlungsklage ist das klassische gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung von Forderungen.
- Klageverfahren
- Beweisaufnahme
- Gerichtsverhandlung
- Urteil
Unsere Arbeitsweise
Sorgfältige und professionelle Bearbeitung
Wir analysieren jeden Fall gründlich und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Forderungen. Dabei berücksichtigen wir alle rechtlichen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Aspekte.
Klare, verständliche Kommunikation
Sie werden stets transparent über den Stand des Verfahrens und die nächsten Schritte informiert – in einer Sprache, die Sie verstehen. Wir legen Wert auf offene und ehrliche Kommunikation.
Fester Ansprechpartner für diskrete und verlässliche Betreuung
Ihr persönlicher Ansprechpartner kennt Ihren Fall im Detail und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung – diskret und zuverlässig. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind für uns selbstverständlich.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Forderungsmanagement einschalten?
Sobald Ihre eigenen Mahnungen erfolglos bleiben oder Sie Zweifel an der Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung haben, sollten Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Je früher Sie handeln, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten.
Wie funktioniert das Mahnverfahren?
Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Es beginnt mit einem Mahnbescheid, der beim zuständigen Gericht beantragt wird. Widerspricht der Schuldner nicht, kann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden, der die Zwangsvollstreckung ermöglicht.
Was ist der Unterschied zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?
Der Mahnbescheid ist die erste Stufe des Mahnverfahrens und fordert den Schuldner zur Zahlung auf. Der Vollstreckungsbescheid wird erlassen, wenn der Schuldner nicht widerspricht, und ermöglicht die Zwangsvollstreckung.
Welche Möglichkeiten habe ich bei der Zwangsvollstreckung?
Bei der Zwangsvollstreckung können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden: Kontopfändung, Lohnpfändung, Pfändung beweglicher Sachen durch den Gerichtsvollzieher oder Zwangsversteigerung von Immobilien. Welche Maßnahme am erfolgversprechendsten ist, hängt vom Einzelfall ab.
Was kostet die Durchsetzung meiner Forderung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert ab. Außergerichtlich können Sie die Anwaltskosten in der Regel dem Schuldner in Rechnung stellen. Bei gerichtlichen Verfahren kommen Gerichtskosten hinzu, die der unterlegene Schuldner tragen muss.
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