Unsere Beratungsschwerpunkte
Wir beraten Sie kompetent in allen Bereichen des Steuer- und Steuerstrafrechts
Prävention
Vorbeugung und Vermeidung von Steuerstraftaten.
Wir analysieren Ihre steuerlichen Strukturen und entwickeln präventive Strategien, um steuerstrafrechtliche Risiken zu minimieren.
Selbstanzeige
Alle Themenbereiche der Selbstanzeige.
Umfassende Beratung zur wirksamen Selbstanzeige nach § 371 AO. Wir prüfen die Voraussetzungen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Durchsuchung & Steuerfahndung
Sofortige Hilfe bei Ermittlungsmaßnahmen.
Wir vertreten Ihre Interessen bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen und allen Maßnahmen der Steuerfahndung.
Ermittlungsverfahren
Vertretung in Ermittlungs- und Strafverfahren.
Professionelle Verteidigung in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens – von der Ermittlung bis zum gerichtlichen Verfahren.
Betriebsprüfung
Begleitung bei Betriebsprüfungen.
Unsere Fachanwälte unterstützen Sie während laufender Betriebsprüfungen und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden.
Finanzgerichtliche Verfahren
Einspruchs- und Klageverfahren.
Vertretung im steuerrechtlichen Einspruchs- und Klageverfahren im Zusammenhang mit Steuerstrafverfolgung.
Ihre Ansprechpartner im Steuerstrafrecht

Sascha Zäh
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Sascha Zäh vereint mit der seltenen Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beide Rechtsgebiete in einer Person. Diese einzigartige Kombination ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung insbesondere in steuerstrafrechtlichen Mandaten. Seit über 30 Jahren ist er erfolgreich als Strafverteidiger tätig und wurde wiederholt als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet.

Antje Steiner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
(assoziiert)
Rechtsanwältin Antje Steiner ist seit vielen Jahren als Strafverteidigerin tätig und verfügt über besondere Expertise im Wirtschaftsstrafrecht. Sie vertritt Mandanten in komplexen Strafverfahren vor allen Instanzen und legt dabei besonderen Wert auf eine strategisch durchdachte und pragmatische Vorgehensweise. Ihre assoziierte Tätigkeit in unserer Kanzlei ermöglicht eine flexible und umfassende Mandatsbetreuung.
Das Steuerstrafverfahren
Verschiedene Behörden – unterschiedliche Rechte und Pflichten
Im Steuerstrafverfahren hat der Betroffene oft mit mehreren Ermittlungsbehörden zu tun. Je nach Ermittlungsbehörde gelten unterschiedliche Rechte und Pflichten für den Betroffenen.
Staatsanwaltschaft
Verfolgt in der Regel Steuerstraftaten und übernimmt das Verfahren in besonderen Fällen, insbesondere bei:
- Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
- Anordnung von Untersuchungshaft
- Besonderen verfahrensrechtlichen Schwierigkeiten
- Erwarteter Freiheitsstrafe
- Ermittlung gegen Politiker oder Diplomaten
Buß- und Strafsachenstelle (Bu-Stra)
Die Bu-Stra des Finanzamts nimmt nach § 399 Abs. 1 AO staatsanwaltliche Aufgaben wahr und ist ermächtigt zu:
- Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
- Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO
- Absehen von Strafverfolgung
- Erlass eines Strafbefehls nach § 400 AO
Steuerfahndung
Arbeitet unter Mitwirkung der Finanzverwaltung und ermittelt bei Verdacht auf Steuerstraftaten. Die Steuerfahndung führt:
- Durchsuchungen durch
- Vernehmungen
- Sicherstellung von Beweismitteln
- Umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen
Zuständigkeiten im Detail
Zollfahndung
Die Zollfahndung ist nach § 208 Abs. 1 AO für die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zuständig. Sie ist Hilfsorgan des zuständigen Hauptzollamtes und nicht berechtigt, selbstständig zu ermitteln.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Eine Unterabteilung der Zollfahndung. Nach § 2 Abs. 1 S. 1 Schwarzarbeitsgesetz liegt die Hauptzuständigkeit für die Bekämpfung der Schwarzarbeit bei der Zollverwaltung, die aus Personal der Bundesanstalt für Arbeit und der Zollbehörden die FKS bildet.
Evokationsrecht der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hat nach § 386 Abs. 4 S. 2 AO ein sogenanntes Evokationsrecht. Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren jederzeit an sich ziehen und selbst weiterführen.
Zwingende Abgabe an die Staatsanwaltschaft
Unter besonderen Umständen gemäß Nr. 22 AStBV ist die Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft zwingend notwendig, beispielsweise bei erwarteter Freiheitsstrafe, die nicht im Strafbefehlsverfahren geahndet werden kann.
Wichtige Verfahrensarten
Besteuerungsverfahren
Das reguläre Verfahren zur Festsetzung von Steuern. Wir vertreten Sie bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide und prüfen alle Rechtsbehelfe.
- Einspruchsverfahren
- Klageverfahren
- Aussetzung der Vollziehung
- Rechtsmittel
Tatsächliche Verständigung
Einigung mit den Finanzbehörden über den steuerlich relevanten Sachverhalt. Wir verhandeln für Sie und erreichen praktikable Lösungen.
- Verhandlungsführung
- Dokumentation
- Rechtssicherheit
- Bindungswirkung
Steuerstraftaten
Verteidigung bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung, leichtfertigen Steuerverkürzung und anderen Steuerstraftaten nach §§ 369 ff. AO.
- Steuerhinterziehung
- Selbstanzeige
- Strafverteidigung
- Schadensminimierung
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten im Steuerstrafrecht
Wann sollte ich einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht einschalten?
Sobald Sie eine Vorladung, ein Anhörungsschreiben oder Kenntnis von Ermittlungen erhalten, sollten Sie unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Auch präventiv kann eine Beratung sinnvoll sein, um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Sobald Sie eine Vorladung, ein Anhörungsschreiben oder Kenntnis von Ermittlungen erhalten, sollten Sie unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Auch präventiv kann eine Beratung sinnvoll sein, um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Wie funktioniert eine Selbstanzeige?
Eine Selbstanzeige nach § 371 AO muss vollständig, richtig und rechtzeitig erfolgen. Sie befreit von Strafe, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde und alle steuerlichen Pflichten nachgeholt werden. Die Anforderungen sind komplex – lassen Sie sich beraten.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerfahndung und Betriebsprüfung?
Eine Betriebsprüfung dient der regulären Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse. Die Steuerfahndung ermittelt hingegen bei Verdacht auf Steuerstraftaten und hat weitreichendere Befugnisse wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen.
Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Hinzu kommen die Nachzahlung der Steuern und Hinterziehungszinsen.
Warum ist die Kombination Fachanwalt Strafrecht und Steuerrecht wichtig?
Steuerstrafverfahren haben sowohl strafrechtliche als auch steuerrechtliche Aspekte. Nur durch die Kombination beider Fachgebiete können alle rechtlichen Möglichkeiten optimal genutzt und Ihre Interessen umfassend vertreten werden.
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Wir sind für Sie da – persönlich, kompetent und vertraulich
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Zäh Rechtsanwälte
Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei
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90491 Nürnberg
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Montag – Donnerstag von 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag von 09:00 – 14:00 Uhr
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