Zäh Rechtsanwälte

Zäh Rechtsanwälte – Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei – Nürnberg

Strafrecht & Strafverteidigung

Im Strafrecht ist schnelles Handeln besonders wichtig – oft verfahrensentscheidend!

Zu Beginn einer strafrechtlichen Ermittlung werden wesentliche Weichenstellungen vorgenommen. Bitte treten Sie möglichst schnell in Kontakt mit einem kompetenten Strafverteidiger. Gerade bei strafrechtlichen Maßnahmen wie Verhaftung, Durchsuchung oder Vernehmung ist ein Verzicht auf einen Anwalt oft mit gravierenden Folgen und Nachteilen im weiteren Verfahrensverlauf verbunden.

Zäh Rechtsanwälte berät und verteidigt Sie in allen Bereichen des Strafrechts in Nürnberg sowie im gesamten Bundesgebiet. Mit zwei Fachanwälten für Strafrecht im Hause ist das eine unserer Kernkompetenzen.

Sofortkontakt – 24/7 erreichbar

Ihre Fachanwälte für Strafrecht

Erfahrung, Spezialisierung und kompetente Verteidigung

Sowohl Rechtsanwalt Zäh als auch Rechtsanwältin Steiner sind seit vielen Jahren Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über eine enorme Erfahrung und besondere Qualifikation. Unsere Spezialisierung und unsere berufliche Erfahrung sind hier von elementarer Bedeutung.

Als Ihre Strafverteidiger stellen wir uns von Anfang an schützend vor Sie, beraten Sie kompetent und mit Weitsicht.

Sascha Zäh

Rechtsanwalt Sascha Zäh vereint mit der seltenen Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beide Rechtsgebiete in einer Person. Diese einzigartige Kombination ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung insbesondere in steuerstrafrechtlichen Mandaten. Seit über 30 Jahren ist er erfolgreich als Strafverteidiger tätig und wurde wiederholt als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet.


0911 23 9599-90

s.zaeh@rae-zaeh.de

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Dimitri Mack

Rechtsanwalt Dimirti Mack steht kurz vor dem Status als Fachanwalt für Familienrecht und hat die theoretische Prüfung bereits erfolgreich bestanden. Nun sammelt er die noch erforderlichen Fälle und begleitet Mandantinnen und Mandanten mit Ruhe, Empathie und klarer Struktur durch Trennung, Sorgerecht und Unterhalt. Sein Ziel ist stets eine faire, tragfähige Lösung – konsequent, menschlich und auf Augenhöhe.


0911 23 9599-90

d.mack@rae-zaeh.de

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Laura Imrich

Rechtsanwältin Laura Imrich verstärkt unser Team mit ihrer Expertise im Strafrecht und Zivilrecht. Sie betreut Mandanten in straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten und legt dabei besonderen Wert auf individuelle Betreuung und lösungsorientiertes Vorgehen. Ihre engagierte Arbeitsweise in unserer Kanzlei ermöglicht eine verlässliche und zielgerichtete Mandatsführung – transparent, strukturiert und nah am Fall.


0911 23 9599-90

l.imrich@rae-zaeh.de

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Umfassende Strafverteidigung

Von der ersten Ermittlung bis zur vorzeitigen Entlassung

Ermittlungsverfahren

Kompetente Verteidigung von Anfang an.
Wir stellen uns schützend vor Sie ab dem ersten Moment. Bei Vorladungen, Durchsuchungen oder Verhaftungen handeln wir sofort und sichern Ihre Rechte. Schweigen ist oft Gold – wir beraten Sie zum richtigen Verhalten.

Hauptverfahren

Professionelle Vertretung vor Gericht.
Wir vertreten Sie in allen gerichtlichen Instanzen – vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof. Mit strategischer Verteidigung und überzeugenden Plädoyers kämpfen wir für das beste Ergebnis.

Revision & Wiederaufnahme

Rechtsmittel gegen Urteile.
Wir prüfen Urteile auf Rechtsfehler und legen bei Erfolgsaussicht Revision ein. Auch in aussichtslosen Fällen prüfen wir Wiederaufnahmemöglichkeiten bei neuen Beweismitteln.

Strafvollzug

Begleitung während der Haftstrafe.
Wir lassen Sie auch im Vollzug nicht allein. Beratung zu Vollzugsgestaltung, Therapiemöglichkeiten nach § 35 BtMG, offenem Vollzug und vorzeitiger Entlassung. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Opfervertretung

Nebenklage für Opfer von Straftaten.
Wir vertreten auch Opfer von Straftaten im Strafverfahren. Als Nebenkläger können Sie aktiv am Verfahren teilnehmen, Fragen stellen und Ihre Rechte durchsetzen.

Eilverteidigung

24/7 Erreichbarkeit bei Notfällen.
Bei Festnahme, Durchsuchung oder dringenden Vorladungen sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar. Schnelles Handeln kann entscheidend sein – kontaktieren Sie uns sofort.

Unsere strafrechtlichen Tätigkeitsbereiche

Spezialisierung in allen Bereichen des Strafrechts

Allgemeines Strafrecht

Umfassende Verteidigung in allen klassischen Straftatbeständen:

  • Beleidigung
  • Diebstahl und Hehlerei
  • Körperverletzung
  • Urkundenfälschung
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Nötigung und Sachbeschädigung
  • Brandstiftung
  • Falschaussage

Wirtschaftsstrafrecht

Spezialisierte Verteidigung bei wirtschaftlichen Delikten:

  • Betrug und Untreue
  • Insolvenzstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Bilanzstrafrecht
  • Geldwäsche
  • Gesellschaftsstrafrecht
  • Arbeitsstrafrecht
  • Arzneimittelstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Verteidigung bei Verkehrsdelikten:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Führerscheinentzug

Medizinstrafrecht

Verteidigung für Ärzte und medizinisches Personal:

  • Abrechnungsbetrug
  • Korruption im Gesundheitswesen
  • Urkundenfälschung
  • Behandlungsfehler
  • Fahrlässige Tötung
  • Verstöße gegen Arzneimittelgesetz

Umweltstrafrecht

Verteidigung bei Umweltdelikten:

  • Gewässerverunreinigung
  • Bodenverunreinigung
  • Luftverunreinigung
  • Unerlaubter Umgang mit Abfällen
  • Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
  • Verstöße gegen Umweltauflagen

Schwere Straftaten

Verteidigung vor dem Schwurgericht:

  • Mord und Totschlag
  • Schwere Körperverletzung
  • Sexualstraftaten (Missbrauch, Vergewaltigung)
  • Sexuelle Nötigung
  • Kinderpornographie
  • Organisierte Kriminalität

Hilfreiche Informationen

Checklisten und Verhaltenstipps für strafrechtliche Situationen

Checkliste Festnahme / Verhaftung

Was tun bei einer Festnahme? Diese Checkliste informiert Sie über Ihre Rechte und das richtige Verhalten bei Verhaftung. Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger.

Checkliste Durchsuchung

Plötzlich steht die Polizei vor der Tür? Erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einer Durchsuchung haben und wie Sie sich verhalten sollten. Dokumentieren Sie alles und rufen Sie sofort Ihren Anwalt an.

Einlassungsverhalten des Beschuldigten

Aussagen oder schweigen? Diese Information erklärt Ihnen die Vor- und Nachteile verschiedener Verhaltensweisen als Beschuldigter. In den meisten Fällen gilt: Erst mit Anwalt sprechen, dann entscheiden.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten zum Strafrecht

Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

Sofort! Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme durch Ermittlungsbehörden sollten Sie einen Strafverteidiger konsultieren. Bei Festnahme, Durchsuchung oder Vorladung als Beschuldigter ist schnelles Handeln entscheidend. Zu Beginn werden wichtige Weichenstellungen vorgenommen, die den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar.

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Nein! Sie haben als Beschuldigter das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollten Sie in den meisten Fällen Gebrauch machen. Aussagen können später nicht mehr zurückgenommen werden und werden oft gegen Sie verwendet. Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Strafverteidiger, bevor Sie irgendwelche Angaben machen. Nur zur Person (Name, Adresse) müssen Sie Angaben machen.

Was passiert bei einer Durchsuchung?

Bei einer Durchsuchung darf die Polizei mit einem richterlichen Beschluss oder bei Gefahr im Verzug Ihre Räume durchsuchen. Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Dokumentieren Sie, was durchsucht und beschlagnahmt wird. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Beratung.

Was ist der Unterschied zwischen Ermittlungs- und Hauptverfahren?

Das Ermittlungsverfahren dient der Aufklärung des Sachverhalts und wird von Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführt. Hier entscheidet sich, ob Anklage erhoben wird. Das Hauptverfahren ist die gerichtliche Phase, in der über Schuld und Strafe entschieden wird. In beiden Phasen ist anwaltliche Vertretung wichtig, besonders aber im Ermittlungsverfahren, wo wichtige Weichen gestellt werden.

Kann ich gegen ein Urteil vorgehen?

Ja, gegen erstinstanzliche Urteile können Sie Berufung einlegen, gegen Berufungsurteile Revision. Die Revision prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Die Fristen sind sehr kurz (meist eine Woche für die Einlegung), daher müssen Sie schnell handeln. Wir prüfen Ihr Urteil umgehend auf Rechtsfehler und Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels.

Was bedeutet Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist die Inhaftierung vor einer rechtskräftigen Verurteilung. Sie setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr) voraus. Gegen einen Haftbefehl können wir sofort Haftprüfung beantragen und versuchen, Ihre Freilassung oder mildere Maßnahmen zu erreichen.

Welche Kosten entstehen für einen Strafverteidiger?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind vom Gegenstandswert abhängig. Bei Vermögenslosigkeit können Sie Pflichtverteidigung beantragen. Bei Freispruch oder Einstellung trägt die Staatskasse die Kosten. Wir beraten Sie transparent über die zu erwartenden Kosten und Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Kontaktieren Sie uns

Wir sind für Sie da – persönlich, kompetent und vertraulich

Kanzleiadresse

Zäh Rechtsanwälte

Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei

Oedenberger Straße 155

90491 Nürnberg

Parkplätze direkt vor dem Gebäude vorhanden

Telefon & Fax

Telefon: 0911 23 9599-90

Telefax: 0911 23 9599-99

E-Mail

Allgemein: info@rae-zaeh.de

Bürozeiten

Montag – Donnerstag von 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag von 09:00 – 14:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten möglich

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