Ihre Fachanwälte für Strafrecht
Erfahrung, Spezialisierung und kompetente Verteidigung
Sowohl Rechtsanwalt Zäh als auch Rechtsanwältin Steiner sind seit vielen Jahren Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über eine enorme Erfahrung und besondere Qualifikation. Unsere Spezialisierung und unsere berufliche Erfahrung sind hier von elementarer Bedeutung.
Als Ihre Strafverteidiger stellen wir uns von Anfang an schützend vor Sie, beraten Sie kompetent und mit Weitsicht.

Sascha Zäh
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Sascha Zäh vereint mit der seltenen Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beide Rechtsgebiete in einer Person. Diese einzigartige Kombination ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung insbesondere in steuerstrafrechtlichen Mandaten. Seit über 30 Jahren ist er erfolgreich als Strafverteidiger tätig und wurde wiederholt als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet.

Dimitri Mack
Rechtsanwalt
Strafrecht & Familienrecht
(assoziiert)
Rechtsanwalt Dimirti Mack steht kurz vor dem Status als Fachanwalt für Familienrecht und hat die theoretische Prüfung bereits erfolgreich bestanden. Nun sammelt er die noch erforderlichen Fälle und begleitet Mandantinnen und Mandanten mit Ruhe, Empathie und klarer Struktur durch Trennung, Sorgerecht und Unterhalt. Sein Ziel ist stets eine faire, tragfähige Lösung – konsequent, menschlich und auf Augenhöhe.

Laura Imrich
Rechtsanwältin
Strafrecht & Zivilrecht
Rechtsanwältin Laura Imrich verstärkt unser Team mit ihrer Expertise im Strafrecht und Zivilrecht. Sie betreut Mandanten in straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten und legt dabei besonderen Wert auf individuelle Betreuung und lösungsorientiertes Vorgehen. Ihre engagierte Arbeitsweise in unserer Kanzlei ermöglicht eine verlässliche und zielgerichtete Mandatsführung – transparent, strukturiert und nah am Fall.
Umfassende Strafverteidigung
Von der ersten Ermittlung bis zur vorzeitigen Entlassung
Ermittlungsverfahren
Kompetente Verteidigung von Anfang an.
Wir stellen uns schützend vor Sie ab dem ersten Moment. Bei Vorladungen, Durchsuchungen oder Verhaftungen handeln wir sofort und sichern Ihre Rechte. Schweigen ist oft Gold – wir beraten Sie zum richtigen Verhalten.
Hauptverfahren
Professionelle Vertretung vor Gericht.
Wir vertreten Sie in allen gerichtlichen Instanzen – vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof. Mit strategischer Verteidigung und überzeugenden Plädoyers kämpfen wir für das beste Ergebnis.
Revision & Wiederaufnahme
Rechtsmittel gegen Urteile.
Wir prüfen Urteile auf Rechtsfehler und legen bei Erfolgsaussicht Revision ein. Auch in aussichtslosen Fällen prüfen wir Wiederaufnahmemöglichkeiten bei neuen Beweismitteln.
Strafvollzug
Begleitung während der Haftstrafe.
Wir lassen Sie auch im Vollzug nicht allein. Beratung zu Vollzugsgestaltung, Therapiemöglichkeiten nach § 35 BtMG, offenem Vollzug und vorzeitiger Entlassung. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Opfervertretung
Nebenklage für Opfer von Straftaten.
Wir vertreten auch Opfer von Straftaten im Strafverfahren. Als Nebenkläger können Sie aktiv am Verfahren teilnehmen, Fragen stellen und Ihre Rechte durchsetzen.
Eilverteidigung
24/7 Erreichbarkeit bei Notfällen.
Bei Festnahme, Durchsuchung oder dringenden Vorladungen sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar. Schnelles Handeln kann entscheidend sein – kontaktieren Sie uns sofort.
Unsere strafrechtlichen Tätigkeitsbereiche
Spezialisierung in allen Bereichen des Strafrechts
Allgemeines Strafrecht
Umfassende Verteidigung in allen klassischen Straftatbeständen:
- Beleidigung
- Diebstahl und Hehlerei
- Körperverletzung
- Urkundenfälschung
- Raub und räuberische Erpressung
- Nötigung und Sachbeschädigung
- Brandstiftung
- Falschaussage
Wirtschaftsstrafrecht
Spezialisierte Verteidigung bei wirtschaftlichen Delikten:
- Betrug und Untreue
- Insolvenzstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Bilanzstrafrecht
- Geldwäsche
- Gesellschaftsstrafrecht
- Arbeitsstrafrecht
- Arzneimittelstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Verteidigung bei Verkehrsdelikten:
- Trunkenheit im Verkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Straßenverkehrsgefährdung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Führerscheinentzug
Medizinstrafrecht
Verteidigung für Ärzte und medizinisches Personal:
- Abrechnungsbetrug
- Korruption im Gesundheitswesen
- Urkundenfälschung
- Behandlungsfehler
- Fahrlässige Tötung
- Verstöße gegen Arzneimittelgesetz
Umweltstrafrecht
Verteidigung bei Umweltdelikten:
- Gewässerverunreinigung
- Bodenverunreinigung
- Luftverunreinigung
- Unerlaubter Umgang mit Abfällen
- Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
- Verstöße gegen Umweltauflagen
Schwere Straftaten
Verteidigung vor dem Schwurgericht:
- Mord und Totschlag
- Schwere Körperverletzung
- Sexualstraftaten (Missbrauch, Vergewaltigung)
- Sexuelle Nötigung
- Kinderpornographie
- Organisierte Kriminalität
Hilfreiche Informationen
Checklisten und Verhaltenstipps für strafrechtliche Situationen
Checkliste Festnahme / Verhaftung
Was tun bei einer Festnahme? Diese Checkliste informiert Sie über Ihre Rechte und das richtige Verhalten bei Verhaftung. Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger.
Checkliste Durchsuchung
Plötzlich steht die Polizei vor der Tür? Erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einer Durchsuchung haben und wie Sie sich verhalten sollten. Dokumentieren Sie alles und rufen Sie sofort Ihren Anwalt an.
Einlassungsverhalten des Beschuldigten
Aussagen oder schweigen? Diese Information erklärt Ihnen die Vor- und Nachteile verschiedener Verhaltensweisen als Beschuldigter. In den meisten Fällen gilt: Erst mit Anwalt sprechen, dann entscheiden.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten zum Strafrecht
Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
Sofort! Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme durch Ermittlungsbehörden sollten Sie einen Strafverteidiger konsultieren. Bei Festnahme, Durchsuchung oder Vorladung als Beschuldigter ist schnelles Handeln entscheidend. Zu Beginn werden wichtige Weichenstellungen vorgenommen, die den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar.
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Nein! Sie haben als Beschuldigter das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollten Sie in den meisten Fällen Gebrauch machen. Aussagen können später nicht mehr zurückgenommen werden und werden oft gegen Sie verwendet. Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Strafverteidiger, bevor Sie irgendwelche Angaben machen. Nur zur Person (Name, Adresse) müssen Sie Angaben machen.
Was passiert bei einer Durchsuchung?
Bei einer Durchsuchung darf die Polizei mit einem richterlichen Beschluss oder bei Gefahr im Verzug Ihre Räume durchsuchen. Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Dokumentieren Sie, was durchsucht und beschlagnahmt wird. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Beratung.
Was ist der Unterschied zwischen Ermittlungs- und Hauptverfahren?
Das Ermittlungsverfahren dient der Aufklärung des Sachverhalts und wird von Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführt. Hier entscheidet sich, ob Anklage erhoben wird. Das Hauptverfahren ist die gerichtliche Phase, in der über Schuld und Strafe entschieden wird. In beiden Phasen ist anwaltliche Vertretung wichtig, besonders aber im Ermittlungsverfahren, wo wichtige Weichen gestellt werden.
Kann ich gegen ein Urteil vorgehen?
Ja, gegen erstinstanzliche Urteile können Sie Berufung einlegen, gegen Berufungsurteile Revision. Die Revision prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Die Fristen sind sehr kurz (meist eine Woche für die Einlegung), daher müssen Sie schnell handeln. Wir prüfen Ihr Urteil umgehend auf Rechtsfehler und Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels.
Was bedeutet Untersuchungshaft?
Untersuchungshaft ist die Inhaftierung vor einer rechtskräftigen Verurteilung. Sie setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr) voraus. Gegen einen Haftbefehl können wir sofort Haftprüfung beantragen und versuchen, Ihre Freilassung oder mildere Maßnahmen zu erreichen.
Welche Kosten entstehen für einen Strafverteidiger?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind vom Gegenstandswert abhängig. Bei Vermögenslosigkeit können Sie Pflichtverteidigung beantragen. Bei Freispruch oder Einstellung trägt die Staatskasse die Kosten. Wir beraten Sie transparent über die zu erwartenden Kosten und Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Kontaktieren Sie uns
Wir sind für Sie da – persönlich, kompetent und vertraulich
Kanzleiadresse
Zäh Rechtsanwälte
Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei
Oedenberger Straße 155
90491 Nürnberg
Parkplätze direkt vor dem Gebäude vorhanden
Allgemein: info@rae-zaeh.de
Bürozeiten
Montag – Donnerstag von 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag von 09:00 – 14:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten möglich
Unsere Kanzlei in Nürnberg
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