Unsere Verteidigungsschwerpunkte
Wir verteidigen Sie kompetent bei allen Verkehrsdelikten
Trunkenheit am Steuer
Verteidigung bei Alkohol- und Drogenfahrten.
Ob relative oder absolute Fahruntüchtigkeit – wir prüfen die Messverfahren, hinterfragen Blutproben und entwickeln eine optimale Verteidigungsstrategie zum Erhalt Ihres Führerscheins.
Fahrerflucht
Vertretung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
Auch bei kleineren Parkschäden drohen ernsthafte Konsequenzen. Wir klären, ob eine Strafbarkeit vorliegt und verteidigen Sie gegen überzogene Vorwürfe.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Abwehr von Fahrverboten bei Raserei.
Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen Fahrverbote. Wir prüfen Messfehler und setzen uns für die Vermeidung eines Fahrverbots ein.
Führerscheinentzug
Schutz Ihrer Fahrerlaubnis.
Wir verhindern oder verkürzen Fahrverbote und kämpfen gegen den Entzug der Fahrerlaubnis. Auch bei der MPU-Vorbereitung stehen wir Ihnen zur Seite.
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Verteidigung bei schweren Verkehrsdelikten.
Gefährliche Eingriffe und Straßenverkehrsgefährdung können zu erheblichen Strafen führen. Wir verteidigen Sie professionell vor Gericht.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Vertretung bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Ob abgelaufener Führerschein oder Fahren trotz Entzug – wir minimieren die Konsequenzen und entwickeln Perspektiven für die Wiedererteilung.
Ihre Ansprechpartner im Verkehrsstrafrecht

Sascha Zäh
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Sascha Zäh vereint mit der seltenen Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beide Rechtsgebiete in einer Person. Diese einzigartige Kombination ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung insbesondere in steuerstrafrechtlichen Mandaten. Seit über 30 Jahren ist er erfolgreich als Strafverteidiger tätig und wurde wiederholt als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet.

Antje Steiner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
(assoziiert)
Rechtsanwältin Antje Steiner ist seit vielen Jahren als Strafverteidigerin tätig und verfügt über besondere Expertise im Wirtschaftsstrafrecht. Sie vertritt Mandanten in komplexen Strafverfahren vor allen Instanzen und legt dabei besonderen Wert auf eine strategisch durchdachte und pragmatische Vorgehensweise. Ihre assoziierte Tätigkeit in unserer Kanzlei ermöglicht eine flexible und umfassende Mandatsbetreuung.
Trunkenheit im Verkehr
Alkohol und Drogen am Steuer – Rechtsfolgen und Verteidigung
Trunkenheitsfahrten gehören zu den häufigsten Verkehrsdelikten und können schwerwiegende Folgen haben. Es wird zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden, wobei die Rechtsfolgen erheblich variieren können.
Relative Fahruntüchtigkeit
Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) zwischen 0,3 und 1,09 Promille liegt relative Fahruntüchtigkeit vor, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden.
- BAK 0,3-1,09 Promille + Ausfallerscheinungen
- Fahrunsicherheiten erforderlich
- Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich
- Einzelfallprüfung notwendig
Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen. Dies führt regelmäßig zu erheblichen strafrechtlichen und führerscheinrechtlichen Konsequenzen.
- Ab 1,1 Promille: Straftat nach § 316 StGB
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
- Führerscheinentzug für 6-12 Monate
- MPU-Anordnung wahrscheinlich
Drogen am Steuer
Bei Drogenfahrten gelten noch strengere Maßstäbe als bei Alkohol. Bereits der Nachweis geringster Drogenmengen kann zum Verlust der Fahrerlaubnis führen, auch ohne konkrete Fahrunsicherheit.
- Nulltoleranz bei illegalen Drogen
- Blutprobe und Urintest
- Fahrerlaubnisentzug auch ohne Straftat
- Abstinenznachweis erforderlich
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), umgangssprachlich „Fahrerflucht“, gehört zu den häufigsten Verkehrsdelikten. Viele Betroffene unterschätzen die Konsequenzen – selbst bei Bagatellschäden.
Tatbestand
Strafbar macht sich, wer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, bevor er den anderen Beteiligten oder der Polizei die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht hat. Dies gilt auch bei reinen Sachschäden.
Rechtsfolgen
Die Strafen bei Fahrerflucht sind empfindlich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis für 6-9 Monate, Eintrag ins Führungszeugnis und erhebliche zivilrechtliche Nachteile (Verlust des Versicherungsschutzes).
Wartezeit
Bei kleineren Schäden besteht eine angemessene Wartefrist (ca. 15-30 Minuten). Danach kann man den Unfallort verlassen und muss den Unfall innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden. Diese Regelung ist aber mit Risiken verbunden.
Nachträgliche Meldung
Eine nachträgliche Unfallmeldung kann strafmildernd wirken oder zur Straffreiheit führen, wenn sie unverzüglich erfolgt. Wir beraten Sie, wie Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten und minimieren die Folgen.
Führerscheinrecht
Schutz Ihrer Fahrerlaubnis
Fahrverbot vs. Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot ist eine Nebenstrafe für 1-3 Monate, bei der die Fahrerlaubnis bestehen bleibt. Der Führerscheinentzug hingegen bedeutet den vollständigen Verlust der Fahrerlaubnis mit Neuerteilung erst nach Ablauf einer Sperrfrist.
- Fahrverbot 1-3 Monate
- Sperrfrist 6-24 Monate
- Härtefallregelung
- Neuerteilung
Punktesystem (Fahreignungsregister)
Das Fahreignungsregister in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wir helfen Ihnen, Punkte zu vermeiden oder durch Fahreignungsseminare abzubauen.
- 1-3 Punkte: Vormerkung
- 4-5 Punkte: Ermahnung
- 6-7 Punkte: Verwarnung
- 8 Punkte: Entzug
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Die MPU wird bei schweren Verkehrsverstößen, wiederholten Auffälligkeiten oder Trunkenheitsfahrten angeordnet. Wir bereiten Sie optimal auf die MPU vor und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
- Alkohol-MPU
- Drogen-MPU
- Punkte-MPU
- Vorbereitung
Ablauf eines Verkehrsstrafverfahrens
Verkehrskontrolle / Unfall
Das Verfahren beginnt meist mit einer Verkehrskontrolle, einem Unfall oder einer Anzeige. Wichtig: Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Voreilige Aussagen können nicht mehr zurückgenommen werden.
Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft oder Polizei ermittelt den Sachverhalt. Sie werden als Beschuldigter angehört, Zeugen werden vernommen, Gutachten eingeholt. Wir prüfen die Ermittlungsergebnisse und entwickeln die Verteidigungsstrategie.
Einstellung oder Anklage
Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen (§ 153a StPO gegen Auflage) oder Anklage erheben. Wir setzen uns für eine Einstellung ein und verhandeln günstige Auflagen, wenn möglich ohne Punkte in Flensburg.
Hauptverhandlung
Kommt es zur Hauptverhandlung, verteidigen wir Sie professionell vor Gericht. Ziel ist die Vermeidung oder Minimierung von Strafen, insbesondere der Erhalt Ihres Führerscheins. Wir bereiten Sie optimal auf die Verhandlung vor.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten im Verkehrsstrafrecht
Was sollte ich bei einer Verkehrskontrolle beachten?
Bleiben Sie ruhig und höflich. Sie müssen sich ausweisen und Führerschein sowie Fahrzeugpapiere vorzeigen. Zur Sache selbst müssen Sie keine Angaben machen – nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Anwalt, bevor Sie Aussagen treffen.
Kann ich ein Fahrverbot umgehen?
Ein Fahrverbot kann in Ausnahmefällen vermieden werden, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt (z.B. drohender Arbeitsplatzverlust). Wir prüfen Ihre individuellen Umstände und setzen uns für eine alternative Lösung ein, etwa eine höhere Geldstrafe statt Fahrverbot.
Wie zuverlässig sind Alkoholtests?
Atemalkoholtests (Alcotest) sind Vortest-Instrumente und nicht immer fehlerfrei. Nur die Blutprobe ist gerichtsverwertbar. Wir prüfen die Einhaltung der Verfahrensvorschriften, die ordnungsgemäße Entnahme und Aufbewahrung der Blutprobe sowie mögliche Messfehler.
Was droht bei wiederholten Verkehrsverstößen?
Bei Wiederholungstaten verschärfen sich die Strafen erheblich. Es drohen höhere Geldstrafen, längere Fahrverbote oder sogar der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem steigt die Punktezahl in Flensburg, was bei 8 Punkten automatisch zum Führerscheinentzug führt.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Eine MPU wird bei erheblichen Verkehrsverstößen angeordnet: ab 1,6 Promille Alkohol, bei Drogenfahrten, bei 8 Punkten in Flensburg oder bei wiederholten Auffälligkeiten. Die MPU muss bestanden werden, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
Welche Folgen hat Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Zudem droht eine Verlängerung der Sperrfrist. Auch der Versicherungsschutz entfällt, sodass Sie für alle Schäden persönlich haften.
Kontaktieren Sie uns
Wir sind für Sie da – persönlich, kompetent und vertraulich
Kanzleiadresse
Zäh Rechtsanwälte
Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei
Oedenberger Straße 155
90491 Nürnberg
Parkplätze direkt vor dem Gebäude vorhanden
Allgemein: info@rae-zaeh.de
Bürozeiten
Montag – Donnerstag von 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag von 09:00 – 14:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten möglich
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