Ablauf des Strafverfahrens
Berufung / Revision
Und selbst wenn das Hauptverfahren nicht so ausfällt wie erhofft, dann bestehen noch immer genügend Möglichkeiten, in nächster Instanz durch Berufung oder Revision zum Oberlandesgericht bis hin zum Bundesgerichtshof ein anderes Gericht über den Vorwurf nochmals entscheiden zu lassen.