Welche Strafen sind zu erwarten?

Der Gebrauch gefälschter Impfausweise / Impfnachweise ist nun eindeutig strafbar!

Um am gesellschaftlichen Leben in Zeiten von Corona teilnehmen zu können wird in fast allen Bereichen inzwischen ein Impfnachweis verlangt. Die Zahl der gefälschten Impfpässe und der darauf aufbauenden Zertifikate nimmt ständig zu. Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Urkundendelikten steigt ebenso an.

Der Gesetzgeber hat mit der Reformierung des § 277 StGB eine Lücke im Gesetz geschlossen. Seit dem 24. November 2021 ist das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises strafbar. Somit hat der Gesetzgeber auf den Konflikt zwischen § 277 a.F. StGB und § 267 StGB reagiert und für Klarheit gesorgt. Im Einzelnen gelten jetzt folgende Regelungen:

  • Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist nun immer nach § 277 StGB strafbar, egal, ob sie gegenüber einer Behörde, einer Versicherung, einem Restaurant oder am Eingang eines Weihnachtsmarktes erfolgt. Das kann dann eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis nach sich ziehen.
  • In der Gesetzesbegründung steht außerdem, daneben könnte regelmäßig eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB vorliegen. Maximalstrafe: 5 Jahre
  • Ebenfalls bis zu 1 Jahr Haft droht all jenen, die sich etwa als Arzt ausgeben, um einen Impfnachweis auszustellen. So steht es im neuen § 277 StGB.
  • Darüber hinaus steht nun mit dem neuen § 275 Abs. 1a StGB auch der Eintrag einer Impfung in einen Blanko-Ausweis sowie die Beschaffung eines entsprechenden Dokuments unter Strafe. Der Grund für diese Änderung: Mit dem Herstellen eines Blanko-Impfausweises ohne Namen liegt noch keine Urkunde vor. Die neue Norm unter der Überschrift „Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen“ soll auch Verkäufern von gefälschten Impfpässen das Handwerk legen. Es drohen bis zu 2 Jahre Haft.

Die neuen Vorschriften lauten konkret:

  • 275 Abs. 1a StGB, Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen: Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
  • 277 StGB, Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
  • 278 StGB, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • 279 StGB, Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 StGB bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Zwei Änderungen sind jetzt besonders bedeutsam: Zum einen kann jetzt das Vorzeigen eines gefälschten Impfpasses im Restaurant, bei einem Konzert oder auf einem Weihnachtsmarkt definitiv bestraft werden. Und auch Impfpassfälscher machen sich strafbar.

Es ist seit dem 24. November 2021 völlig egal, ob Sie den Impfausweis gegenüber einer Behörde, Apotheke oder aber beim Restaurantbesuch vorzeigen.

Sie machen sich in jedem Fall strafbar! Der Gebrauch gefälschter Impfausweise/ Impfnachweise ist nun eindeutig strafbar.