Wann müssen Ärzte oder Apotheker mit einer Strafe wegen einer Impfpassfälschung rechnen? Approbation in Gefahr

Bei Apothekern und Ärzten ist die Rechtslage eindeutig. Sie machen sich anders als der Normalbürger strafbar, wenn sie vorsätzlich den Nachweis einer Impfung bzw. ein digitales Impfzertifikat ausstellen, obwohl der Betreffende gar nicht geimpft wurde. Für sie gilt zweifellos § 75 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Der neue § 75a IfSG im Wortlaut:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr

1. entgegen § 22 Absatz 4a Satz 1 oder Absatz 4c Satz 1 IfSG die Durchführung oder Überwachung einer dort genannten Testung nicht richtig dokumentiert oder

2. entgegen § 22 Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1 IfSG die Durchführung einer Schutzimpfung oder die Durchführung oder Überwachung einer dort genannten Testung nicht richtig bescheinigt.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr entgegen § 22 Absatz 4a Satz 2 oder Absatz 4c Satz 2 IfSG eine Testung dokumentiert.

(3) Ebenso wird bestraft, wer wissentlich

1. eine in § 74 Absatz 2 oder § 75a Absatz 1 Nummer 1 IfSG bezeichnete nicht richtige Dokumentation,

2. eine in Absatz 1 Nummer 2 bezeichnete nicht richtige Bescheinigung oder

3. eine in Absatz 2 bezeichnete Dokumentation

zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

Sollten Sie wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit einem gefälschten Impfausweis oder Zertifikat eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, raten wir Ihnen, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und den Termin bei der Polizei abzusagen. Als Beschuldigte haben sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, von dem sie unbedingt Gebrauch machen sollten.

Keine vorschnelle Annahme eines Strafbefehls / dadurch kann die Approbation in Gefahr sein

Auch wird geraten von der vorschnellen Annahme eines Strafbefehls Abstand zu nehmen. Insbesondere bei Ärzten und Apothekern gehen die berufsrechtlichen Vorschriften davon aus, dass eine strafrechtliche Verurteilung, auch wenn diese nur zu einer vermeintlich niederen Gelstrafe im Wege eines Strafbefehls erfolgt, zum Verlust des Ansehens und des notwendigen Vertrauens in der Gesellschaft des für die Ausübung des Berufes führt.

Dies kann letztlich zu einem Widerruf der jeweiligen Approbation führen.

Um vorschnelle Entscheidungen zu vermeiden, sollten Sie unbedingt Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht aufnehmen!

Wir sind auf diesen Bereich spezialisiert und stehen Ihnen jederzeit gerne zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an.